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Windkraftanlagen im Katzenwinkel unmittelbar vor der Genehmigung

Per GPS justierte ...

... Fotomontagen von ...

... den ursprünglich fünf ...

... für den Katzenwinkel ...

... zwischen Beerfelden und Etzean ...

... geplanten Windkraftanlagen. Fotomontagen: Evi Schwöbel

Der Genehmigungsentwurf für drei 240 Meter hohe Windräder liegt der Stadt Oberzent zur Anhörung vor, obwohl „das Einvernehmen der Stadt Oberzent ersetzt wird“

BEERFELDEN / ETZEAN. - Die Genehmigung für drei Windkraftanlagen vom Typ GE 5.5 158 mit einer jeweiligen Gesamthöhe von 240 Meter in der Gemarkung Katzenwinkel zwischen Beerfelden und Etzean steht unmittelbar bevor.

Dies geht nach FACT-Recherchen aus einem im Entwurf vorliegenden Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt hervor, der der Stadt Oberzent per 18. Oktober zur Anhörung zugestellt wurde.

Diese Anhörung sollte innerhalb einer Zwei-Wochenfrist bis 01. November 2021 erfolgen, wie Bürgermeister Christian Kehrer auf Anfrage bestätigte. Allerdings habe er zwischenzeitlich eine Fristverlängerung um einen Monat beim RP erwirkt, sagte der Bürgermeister der Stadt Oberzent.

Gleichwohl gestaltet sich diese Fristverlängerung quasi als letzte Galgenfrist vor der Genehmigung, denn unabhängig von der Entscheidung der städtischen Gremien steht der Genehmigung dieser Windkraft-Anlagen nichts mehr entgegen, wie dem Genehmigungsentwurf klar zu entnehmen ist.

Dort heißt es wörtlich: „Das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Oberzent wird gemäß § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB ersetzt.“ Im Klartext: die Genehmigung wird entsprechend des vorliegenden Entwurfs unabhängig von der städtischen Anhörung erteilt.

Weiter heißt es im Genehmigungsentwurf: „Die im Verfahren vorgebrachten Einwendungen werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht durch die ….. festgelegten Nebenbestimmungen entsprochen wird.“

Der Antrag einer Einwenderin vom 09.11.2020 zur Durchführung einer neuen Umweltverträglichkeitsprüfung wird abgelehnt. Der Sofortvollzug gem. § 63 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wird angeordnet. Eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Die sofortige Vollziehung wird vom RP angeordnet.

Mit diesen Fakten konfrontiert sieht Bürgermeister Kehrer aktuell keinerlei Spielraum mehr den Bau dieser drei Windkraftanlagen zu verhindern.

Auch eine mögliche Klage vor dem Verwaltungsgericht, über die zunächst die städtischen Gremien zu befinden hätten, könne den Bau der drei Windkraftanlagen aufgrund der zu erwartenden langjährigen Verfahrensdauer wohl nicht mehr abwenden.

Selbst die städtische Verweigerung, dem Antragsteller JUWI AG (Wörrstadt), die Gestattung der Zuwege-Nutzung zu erteilen, greift zwischenzeitlich nicht mehr, wie Kehrer erklärt. Die Juwi AG habe die deshalb zunächst eingereichte Klage gegen das städtische Veto vor dem Verwaltungsgericht zurückgezogen und berufe sich nunmehr auf § 16 des Hessischen Straßengesetzes.

Diesem Gesetz zufolge könne die Sondererlaubnis der Waldwege-Nutzung für den Bau- und Betriebsverkehr von städtischer Seite nicht versagt werden, sagt der Bürgermeister. Allerdings sind die vorhandenen Wege für die schweren Kran- und Bauwagen deutlich zu schmal, sodass sie zunächst verbreitert und entsprechend befestigt werden müssten.

Dazu bedarf es allerdings wiederum der Zustimmung der jeweiligen Grundstücksanlieger. Das sind nach Auskunft von Christian Kehrer neben der Stadt Oberzent auch diverse private Grundbesitzer, die ihr Einverständnis geben müssten, um eine ordnungsgemäße Zuwegung zu der Baustelle zu ermöglichen. Inwieweit die Anrainer dazu bereit sind, konnte der Bürgermeister aktuell nicht sagen.

Zunächst müssen nunmehr die städtischen Gremien innerhalb der nächsten vier Wochen über das weitere Vorgehen, insbesondere über eine mögliche Klage gegen den Bau dieser Windkraftanlagen entscheiden und auch darüber befinden, ob städtischer Grund und Boden zur Wegeverbreiterung zur Verfügung gestellt werden soll.

Im Falle einer positiven städtischen Entscheidung sowie der Zustimmung der diversen privaten Grundbesitzer könnten die Bauarbeiten für die drei Windkraftanlagen im günstigsten Fall bereits im Dezember dieses Jahres beginnen.

Dazu müsste zunächst mit den Rodungsarbeiten begonnen werden. Insgesamt erfordert die Rodungs- und Umwandlungsfläche gemäß der vorliegenden Antragsunterlagen für die drei geplanten Windräder rund 40.000 m² (davon rund 13.000 m² dauerhaft und rund 27.000 m² vorübergehend).