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Muss die Bürgermeisterwahl in Höchst wiederholt werden?

Die Bürgermeisterwahl in Höchst hat möglicherweise ein juristisches Nachspiel: Nach hr-iNFO-Recherchen gab es – wie auch bei anderen Wahlen in Hessen - Auffälligkeiten bei Briefwahlen

HÖCHST. - Bei Wahlen in Hessen kam es, hr-Recherchen zufolge, zu Auffälligkeiten bei der Briefwahl. So auch bei der Bürgermeisterwahl in Höchst im Herbst diesen Jahres. Damals wurde Amtsinhaber Horst Bitsch in einer Stichwahl für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt.

Dabei hatten sich auffallend viele Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen an die Adresse eines ausländischen Kulturvereins schicken lassen. Das hat Kreiswahlleiterin Sarina Hildmann hr-iNFO bestätigt. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses sei nicht auszuschließen, könne allerdings nicht nachgewiesen werden, sagte Hildmann.

Ein Sprecher des Kulturvereins sagte, der Verein habe seinen Mitgliedern angeboten, ihnen beim Ausfüllen der Wahlunterlagen zu helfen, weil viele Mitglieder kein Deutsch sprächen. Man habe die Wahlentscheidung der Mitglieder aber nicht beeinflusst.

Kreiswahlleiterin Hildmann meldete ihre Beobachtungen nach eigenen Angaben dem Landeswahlleiter. Eigene Prüfungen habe sie nicht eingeleitet, dazu habe sie rechtlich keine Möglichkeiten.

Der Frankfurter Staatsrechtler Georg Hermes sieht das völlig anders. Er glaubt sogar, dass die Behörden Auffälligkeiten zwingend nachgehen müssten: „Zum Beispiel die Erklärung, die jedem Briefwahlumschlag beigefügt ist, sich genauer angucken - stimmen die Unterschriften?“