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UnterstĂŒtzung von SelbststĂ€ndigen im SGB II-Bezug wird fortgesetzt

Kommunales Job-Center und OREG verlÀngern erfolgreiche Zusammenarbeit

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Bereits seit 2014 arbeiten das Kommunale Job-Center des Odenwaldkreises und der Wirtschafts-Service der Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH (OREG) Hand in Hand bei der Betreuung von SelbststĂ€ndigen, die langfristig oder zeitweise nicht genĂŒgend Einnahmen erzielen, um ihren Lebensunterhalt vollstĂ€ndig aus der SelbststĂ€ndigkeit zu bestreiten und zusĂ€tzlich SGB II-Leistungen vom Kommunalen Job-Center in Anspruch nehmen mĂŒssen.

Die Kooperation wurde nun um ein weiteres Jahr verlĂ€ngert. In den vergangenen rund neun Jahren sind insgesamt 184 SelbststĂ€ndige unterstĂŒtzt und dabei begleitet worden, Strategien zu entwickeln, um wieder aus eigener Kraft ihre Existenz zu sichern.

Jede ÜberprĂŒfung beginnt mit einem ÜbergabegesprĂ€ch zwischen den zustĂ€ndigen Mitarbeitenden im Kommunalen Job-Center und dem Wirtschafts-Service, in dem die individuelle Fallkonstellation besprochen wird und aktuelle Rahmenbedingen erörtert werden, zum Beispiel die familiĂ€re Situation, die Höhe des Einkommens und gesundheitliche EinschrĂ€nkungen.

Die SelbststĂ€ndigen werden danach gebeten, ihre derzeitige Lage selbst zu beschreiben und Maßnahmen fĂŒr die Zukunft zu entwickeln, die geeignet sind, den SGB II -Leistungsbezug – jetzt BĂŒrgergeld – dauerhaft zu ĂŒberwinden.

„Wir reflektieren dann gemeinsam mit den SelbststĂ€ndigen, ob diese Maßnahmen geeignet sind, das angestrebte Ziel zu erreichen. In vielen FĂ€llen ist es notwendig, die Kundinnen und Kunden individuell bei der weiteren Ausarbeitung ihrer PlĂ€ne zu unterstĂŒtzen“, erlĂ€utert Gabriele Quanz, Referatsleiterin des Wirtschafts-Service, das Vorgehen.

„Sind fĂŒr die Umsetzung der geplanten Maßnahmen Investitionen notwendig, um das jeweilige Unternehmen zielfĂŒhrend zu optimieren, kĂŒmmern wir uns zusĂ€tzlich um Finanzierungsmöglichkeiten hierfĂŒr“, so Quanz weiter.

Im Durchschnitt kann so bei rund einem Drittel der FĂ€lle zeitnah wieder eine Vollexistenz aus der SelbststĂ€ndigkeit entwickelt und der Sozialleistungsbezug beendet werden. Bei einem weiteren Drittel der FĂ€lle ist eine erfolgreiche WeiterfĂŒhrung der SelbststĂ€ndigkeit nicht darstellbar.

In diesen FÀllen ist ein Wechsel in eine abhÀngige BeschÀftigung - oft reicht bereits eine Teilzeitanstellung - ein sicherer Weg, um den Lebensunterhalt dauerhaft sicher zu stellen.

Es gibt auch FĂ€lle, bei denen die ÜberprĂŒfung vorzeitig abgebrochen wird, unter anderem, weil die Betroffenen von sich aus auf Leistungen aus dem SGB II verzichten oder weil sie keine oder eine zu geringe Mitwirkungsbereitschaft zeigen.

Eine besondere Konstellation greift bei den SelbststÀndigen, die alleinerziehend sind oder besondere gesundheitliche EinschrÀnkungen haben:

Hier kann das ÜberprĂŒfungsziel, komplett aus dem Leistungsbezug zu gelangen, in der Regel mittelfristig nicht erreicht werden, so dass eine dauerhafte Steigerung des Gewinns und die WeiterfĂŒhrung der SelbststĂ€ndigkeit schon ein großer Erfolg fĂŒr alle Seiten sind.

„Dass wir seit Beginn der Zusammenarbeit im Jahr 2014 bis heute so viele Kundinnen und Kunden in der Maßnahme erfolgreich unterstĂŒtzen konnten, freut uns sehr.

Unser Anliegen ist dabei in erster Linie, die Situation der SelbststÀndigen zu verbessern und ihnen unter fachlicher Anleitung Wege aufzuzeigen, wie sie ohne zusÀtzliche Leistungen vom Kommunalen Job-Center ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Mit dem Wirtschafts-Service der OREG haben wir hier einen kompetenten Partner an unserer Seite“, betont Sandra Schnellbacher, Leiterin der Hauptabteilung Arbeit und Soziale Sicherung im Landratsamt des Odenwaldkreises.

„Auch in den vergangenen zwei Jahren, als wir, bedingt durch die Corona-Pandemie, nur wenige FĂ€lle zur ÜberprĂŒfung vorschlagen konnten, da die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fĂŒr alle Beteiligten zu unsicher waren, konnten wir auf den Wirtschafts-Service zĂ€hlen.

Das wir keine festen Kontingente innerhalb der Maßnahmen buchen mĂŒssen, sondern die FĂ€lle bedarfsorientiert anmelden und abrechnen können, ist hierbei ein großes Plus.

Die Maßnahme ist damit ein sehr flexibles und wirkungsvolles Instrument fĂŒr uns und unsere Kundinnen und Kunden. Wir sind sehr glĂŒcklich darĂŒber, dass wir unsere Zusammenarbeit auch weiterhin fortsetzen werden“, so Schnellbacher weiter.

SelbststĂ€ndige, die ergĂ€nzende Leistungen vom Kommunalen Job-Center erhalten und Fragen zur Maßnahme haben, können sich gern an die Maßnahmenverantwortliche Cornelia Wind unter Tel.: 06062 70-1501 oder per E-Mail: c.wind(at)odenwaldkreis.de wenden.

Fragen rund um den Bezug von BĂŒrgergeld fĂŒr SelbststĂ€ndige beantworten Maximilian Haffelder unter Telefon 06062 70-1563 oder per E-Mail: m.haffelder(at)odenwaldkreis.de sowie Max Tritsch unter Telefon 06062 70-1281 oder per E-Mail: m.tritsch(at)odenwaldkreis.de.

Zudem steht Gabriele Quanz von der OREG unter Telefon 06062 9433-62 oder per E-Mail: g.quanz(at)oreg.de bei Fragen zur VerfĂŒgung.