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Jugendgerichtshilfe sucht neue Kooperationspartner

Rehabilitation von jungen Straftätern als Ziel

ODENWALDKREIS. - Ob (Laden-)Diebstahl, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzung oder Sachbeschädigung – Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 20 Jahren, die durch illegale Delikte vom rechten Weg abgekommen sind, werden für ihre Taten verurteilt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die jungen Menschen im Rahmen des Strafverfahrens auch Sozialstunden, sprich gemeinnützige Arbeit ableisten. Darunter fallen beispielsweise Tätigkeiten in den Bereichen Tier- und Naturschutz, Hauswirtschaft, Recycling oder Stadt- und Gemeindepflege.

Zielsetzung der Erfüllung von Sozialstunden ist, Mitmenschen zu entlasten und damit einen Beitrag zum Wohle der Allgemeinheit zu leisten. Zum anderen sollen die jungen Leute ihre Handlungen reflektieren und im Idealfall zukünftig nicht mehr straffällig werden.

Dabei stehen vor allem erzieherische und integrative Aspekte im Vordergrund, die der Rehabilitation dienen und den Jugendlichen und Heranwachsenden eine Orientierung für ihr weiteres Leben und ihre Zukunft geben sollen.

Das Instrument der Sozialstunden ist somit eine essentielle Alternative und wertvolle Ergänzung zu weiteren Maßnahmen, wie Arrest oder Gefängnisstrafe, der Zahlung eines Geldbetrags an einen gemeinnützigen Verein oder auch eines Täter-Opfer-Ausgleichs.

Bei der Auswahl und Vermittlung geeigneter Einsatzstellen kommt die dem Jugendamt zugeordnete Jugendgerichtshilfe ins Spiel. Ihre Aufgaben sind vielfältig: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen straffällig gewordene junge Menschen in geeignete Maßnahmen, die sie im Zuge der Verurteilung auferlegt bekommen haben.

Dabei berücksichtigen sie neben der Suche einer wohnortnahen Einsatzstelle auch die Zeitressourcen der Jugendlichen – dies alles in enger Abstimmung mit der Einsatzstelle.

Falls die Straftäterinnen und Straftäter ihren zugewiesenen Tätigkeiten nicht nachkommen sollten, schaltet sich wieder die Jugendgerichtshilfe ein, denn zuerst werden sie von dieser Stelle aus ermahnt, bevor sie durch den Jugendrichter angehört und in letzter Konsequenz auch in Beugearrest genommen werden können.

Dank an Partner und Aufruf an künftige Unterstützer

Jahr für Jahr vermittelt die Jugendgerichtshilfe des Odenwaldkreises zwischen 100 und 150 Jugendliche und junge Erwachsene in gemeinnützige Arbeit, wovon diese und auch die Einsatzstellen gleichermaßen profitieren.

Karina Glabisch, Abteilungsleiterin Besondere Soziale Dienste, möchte im Namen aller Beteiligten der Jugendgerichtshilfe ihren Dank aussprechen: „Die Einsatzstellen im Odenwaldkreis sind wichtige und wertvolle Kooperationspartner im Sinne der Jugendhilfe. Wir möchten ihnen ausdrücklich für ihre langjährige Bereitschaft sowie ihr ausdauerndes Engagement danken.“

Weiterhin möchte sie potenzielle zukünftige Einsatzstellen dazu auffordern, sich als Anbieter für Maßnahmen registrieren zu lassen: „Leider fielen durch die Auflagen im Zuge der Corona-Pandemie viele unserer bewährten Einsatzstellen weg, sodass wir händeringend auf der Suche nach weiteren Einrichtungen und neuen Unterstützern sind.

Alle Interessenten, die die Voraussetzungen für Gemeinnützigkeit erfüllen und willens sind, Jugendliche bei ihrem Weg zur Rehabilitation zu unterstützen, sind dazu eingeladen, uns zu kontaktieren.“

Dazu zählen etwa kirchliche und caritative Einrichtungen, Bauhöfe, Jugendherbergen, Tierschutzinitiativen oder auch Recyclingcenter.

Die Betreuerinnen und Betreuer vor Ort sollten einen sozialen Blick und Verständnis mitbringen, um die individuellen Persönlichkeiten zu berücksichtigen und die jungen Menschen zu motivieren.

Das Team der Jugendgerichtshilfe steht für Auskünfte telefonisch und per E-Mail gern zur Verfügung: Rudi Ihrig, 06062 70409, r.ihrig(at)odenwaldkreis.de, Monika Walther, 06062 70305, m.walther(at)odenwaldkreis.de, Henni Wolf, 06062 70430, h.wolf(at)odenwaldkreis.de.