Alle durch Bund und Land festgelegten Lockerungen gelten jetzt auch im Odenwaldkreis
ODENWALDKREIS / ERBACH. - Die neue Vorgabe der Bundes- und Landesregierung, dass in Zukunft bei 50 Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, Lockerungen lokal wieder aufgehoben werden, hat viele Odenwälderinnen und Odenwälder beunruhigt.
Gilt der Odenwaldkreis doch als besonders betroffene Region in Hessen. „Die Sorgen sind aber unbegründet,“ erklärt Landrat Frank Matiaske.
„Die hohen Fallzahlen resultieren daraus, dass sich im Odenwaldkreis das Corona-Virus in sieben Pflegeheimen trotz aller Maßnahmen stark ausgebreitet hat. Die Fallzahlen bei der übrigen Bevölkerung sind nicht überdurchschnittlich hoch.“
Ein deutlicher Anteil der aktuell erkrankten Personen lässt sich dem Bereich der Pflegeheime zuordnen und ist somit klar einzugrenzen. Die Verordnungen sehen vor, dass bei einer solchen lokalen Eingrenzung, keine verschärften Regelungen für die Gesamtbevölkerung greifen.
Die im Odenwaldkreis geltende Allgemeinverfügung, die seither die Bundes- und Landesverordnungen ergänzt, läuft deshalb am Samstag, 09. Mai, um 24 Uhr, aus.
Auf Grund der schwierigen Situation in Odenwälder Pflegeeinrichtung wurde dort das Besuchsverbot für Angehörige länger aufrechterhalten und erst jetzt gelockert.
„Alle Maßnahmen zur schrittweisen Beendigung des Shutdowns wurden und werden im Odenwaldkreis genauso umgesetzt, wie in anderen Regionen von Hessen“, betont Landrat Frank Matiaske.
Zurzeit liegt der Odenwaldkreis mit einer au Wiesbaden gemeldeten Inzidenz von 26 (Stand 7. Mai) deutlich unter der 50 Personengrenze. Sollte der Wert für den Kreis erneut steigen, muss genau betrachtet werden, was der Grund dafür ist.
Die Inzidenz alleine reicht nicht aus, um zu entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Dafür hat der Odenwaldkreis im Gesundheitsamt die Nachverfolgungsteams personell deutlich verstärkt, um hier schnell und präzise handeln zu können.