TrÀger der Eingliederungshilfe unterzeichnen Kooperationsvereinbarung
KASSEL / ERBACH. - Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und der Kreisausschuss des Odenwaldkreises haben sich auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Eingliederung behinderter Menschen verstÀndigt.
Ein Kooperationsvertrag ist jetzt von Landrat Frank Matiaske, dem Ersten Kreisbeigeordneten Oliver Grobeis, LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert und dem Ersten Beigeordneten des LWV, Dr. Andreas JĂŒrgens, unterzeichnet worden.
In der Vereinbarung erklÀren Landkreis und LWV, gemeinsam inklusive SozialrÀume und LebensverhÀltnisse im Odenwaldkreis zu fördern und zu stÀrken.
Den Menschen mit Behinderung soll in jeder Lebensphase eine gröĂtmögliche selbstbestimmte und selbststĂ€ndige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Landkreis ermöglicht werden.
Um das zu erreichen, wollen die Vertragspartner sich bei der Umsetzung ihrer Aufgaben der Eingliederungshilfe mit den anderen abstimmen und â wo möglich - vernetzen.
âMit dieser Vereinbarung wollen wir die Zusammenarbeit zwischen örtlichen und ĂŒberörtlichem TrĂ€ger der Eingliederungshilfe möglichst verbindlich und transparent regelnâ, sagte Dr. Andreas JĂŒrgens. âDie Menschen mit Behinderung profitieren von einer koordinierten Zusammenarbeit.â
Hintergrund der Kooperation sind Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes, deren dritte Stufe in diesem Jahr in Kraft getreten ist.
Im Zuge der Novelle des Bundesteilhabegesetzes sind in Hessen die kommunalen TrĂ€ger wie das Landratsamt Odenwaldkreis fĂŒr Kinder und Jugendliche mit Behinderung zustĂ€ndig, bis sie einen Schulabschluss erreicht haben.
AnschlieĂend ĂŒbernimmt der LWV die nun erwachsenen Menschen in seinen Bereich. Ăltere BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, die erst ab einem Alter von 65 zum ersten Mal Eingliederungshilfe beantragen, werden wiederum von der Abteilung Soziale Sicherung des Landratsamtes betreut.
âDas Bundesteilhabegesetz eröffnet Menschen mit Behinderung zukĂŒnftig Chancen, die so seither nur bedingt gegeben waren. Wir unterstĂŒtzen die jungen betroffenen OdenwĂ€lderinnen und OdenwĂ€lder und ihre Familien mit einem eigenen Team, das dem Jugendamt zugeordnet ist.
DafĂŒr haben wir zusĂ€tzliches Personal eingestellt. Von der Zusammenarbeit mit dem LWV, die sehr eng erfolgen wird, werden die Menschen in jedem Alter im Odenwaldkreis profitierenâ, erlĂ€utern Landrat Frank Matiaske und Erster Kreisbeigeordneter Oliver Grobeis.
In der Vereinbarung werden neben Zielen fĂŒr die Region vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und QualitĂ€tssicherung benannt. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und Daten ĂŒber die Anzahl, die Altersstruktur und die bestehenden Formen der Teilhabeleistungen ausgetauscht werden.
Die Interessenvertretungen der behinderten Menschen werden in allen Gremien beteiligt sein. Es geht darum, die WĂŒnsche der Menschen mit Behinderungen in jedem Alter zu berĂŒcksichtigen, ihren individuellen Bedarf zu ermitteln und dann umzusetzen.
Ihr soziales Umfeld wird dabei in den Blick genommen. Durch die ganzheitliche Betrachtung der Menschen sollen die Wege kĂŒrzer und der Zugang zu Hilfe optimiert werden.
So beraten pĂ€dagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises verstĂ€rkt betroffene Familien aber auch KindergĂ€rten und Schulen, die von Kindern mit Behinderung besucht werden. Sie empfehlen IntegrationsmaĂnahmen aber auch therapeutische Förderung.
Selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten sollen nach der UN-Behindertenrechtskonvention vorrangig gefördert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWV suchen die Menschen, die UnterstĂŒtzung beantragen, an einem verabredeten Termin in der Regel zu Hause oder in ihrem sozialen Umfeld auf.
Mit den Betroffenen ermitteln sie den UnterstĂŒtzungsbedarf in Beruf und Freizeit und vermitteln entsprechende Angebote. Ein Ă€hnliches Prinzip greift auch bei den Ă€lteren Erstbeziehern von Eingliederungshilfe.
Die Leistungen zur Existenzsicherung und zur Förderung der Teilhabe am Leben kommen jetzt aus einer Hand. Somit ist eine schnelle Abstimmung innerhalb des Landratsamtes möglich, um auch diese Personengruppe bestmöglich zu unterstĂŒtzen.
INFO: Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wird getragen von den hessischen Landkreisen und kreisfreien StÀdten und ermöglicht die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen.
- Er unterstĂŒtzt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf.
- Er finanziert Leistungen nach dem Sozialen EntschÀdigungsrecht.
- Er ist TrĂ€ger von Förderschulen und FrĂŒhförderstellen.
- Er ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH, die einen wesentlichen Teil der psychiatrischen Versorgung in Hessen sicherstellt.