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Träger der Eingliederungshilfe unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

KASSEL / ERBACH. - Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und der Kreisausschuss des Odenwaldkreises haben sich auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Eingliederung behinderter Menschen verständigt.

Ein Kooperationsvertrag ist jetzt von Landrat Frank Matiaske, dem Ersten Kreisbeigeordneten Oliver Grobeis, LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert und dem Ersten Beigeordneten des LWV, Dr. Andreas Jürgens, unterzeichnet worden.

In der Vereinbarung erklären Landkreis und LWV, gemeinsam inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse im Odenwaldkreis zu fördern und zu stärken.

Den Menschen mit Behinderung soll in jeder Lebensphase eine größtmögliche selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Landkreis ermöglicht werden.

Um das zu erreichen, wollen die Vertragspartner sich bei der Umsetzung ihrer Aufgaben der Eingliederungshilfe mit den anderen abstimmen und – wo möglich - vernetzen.

„Mit dieser Vereinbarung wollen wir die Zusammenarbeit zwischen örtlichen und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe möglichst verbindlich und transparent regeln“, sagte Dr. Andreas Jürgens. „Die Menschen mit Behinderung profitieren von einer koordinierten Zusammenarbeit.“

Hintergrund der Kooperation sind Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes, deren dritte Stufe in diesem Jahr in Kraft getreten ist.

Im Zuge der Novelle des Bundesteilhabegesetzes sind in Hessen die kommunalen Träger wie das Landratsamt Odenwaldkreis für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zuständig, bis sie einen Schulabschluss erreicht haben.

Anschließend übernimmt der LWV die nun erwachsenen Menschen in seinen Bereich. Ältere Bürgerinnen und Bürger, die erst ab einem Alter von 65 zum ersten Mal Eingliederungshilfe beantragen, werden wiederum von der Abteilung Soziale Sicherung des Landratsamtes betreut.

„Das Bundesteilhabegesetz eröffnet Menschen mit Behinderung zukünftig Chancen, die so seither nur bedingt gegeben waren. Wir unterstützen die jungen betroffenen Odenwälderinnen und Odenwälder und ihre Familien mit einem eigenen Team, das dem Jugendamt zugeordnet ist.

Dafür haben wir zusätzliches Personal eingestellt. Von der Zusammenarbeit mit dem LWV, die sehr eng erfolgen wird, werden die Menschen in jedem Alter im Odenwaldkreis profitieren“, erläutern Landrat Frank Matiaske und Erster Kreisbeigeordneter Oliver Grobeis.

In der Vereinbarung werden neben Zielen für die Region vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und Qualitätssicherung benannt. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und Daten über die Anzahl, die Altersstruktur und die bestehenden Formen der Teilhabeleistungen ausgetauscht werden.

Die Interessenvertretungen der behinderten Menschen werden in allen Gremien beteiligt sein. Es geht darum, die Wünsche der Menschen mit Behinderungen in jedem Alter zu berücksichtigen, ihren individuellen Bedarf zu ermitteln und dann umzusetzen.

Ihr soziales Umfeld wird dabei in den Blick genommen. Durch die ganzheitliche Betrachtung der Menschen sollen die Wege kürzer und der Zugang zu Hilfe optimiert werden.

So beraten pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises verstärkt betroffene Familien aber auch Kindergärten und Schulen, die von Kindern mit Behinderung besucht werden. Sie empfehlen Integrationsmaßnahmen aber auch therapeutische Förderung.

Selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten sollen nach der UN-Behindertenrechtskonvention vorrangig gefördert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWV suchen die Menschen, die Unterstützung beantragen, an einem verabredeten Termin in der Regel zu Hause oder in ihrem sozialen Umfeld auf.

Mit den Betroffenen ermitteln sie den Unterstützungsbedarf in Beruf und Freizeit und vermitteln entsprechende Angebote. Ein ähnliches Prinzip greift auch bei den älteren Erstbeziehern von Eingliederungshilfe.

Die Leistungen zur Existenzsicherung und zur Förderung der Teilhabe am Leben kommen jetzt aus einer Hand. Somit ist eine schnelle Abstimmung innerhalb des Landratsamtes möglich, um auch diese Personengruppe bestmöglich zu unterstützen.

INFO: Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wird getragen von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten und ermöglicht die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen.

- Er unterstützt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf.

- Er finanziert Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht.

- Er ist Träger von Förderschulen und Frühförderstellen.

- Er ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH, die einen wesentlichen Teil der psychiatrischen Versorgung in Hessen sicherstellt.