Deutschlandweiter Zensus im kommenden Jahr
Odenwaldkreis sucht Erhebungsbeauftragte für kurze InterviewsODENWALDKREIS / ERBACH. - Wie viele Menschen leben in den Städten und Gemeinden des Odenwaldkreises? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Brauchen wir mehr Kindergärten, Schulen oder Altersheime?
Um diese und andere Fragen nicht nur für den Odenwaldkreis zu beantworten, findet im kommenden Jahr erneut deutschlandweit der Zensus statt.
Die Erhebung ist von großer Bedeutung, da viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen beruhen.
Die Ergebnisse des Zensus sind die Grundlage dafür, wie viel Geld Städte und Gemeinden in Zukunft durch den Länder- und den kommunalen Finanzausgleich sowie durch EU-Fördermittel zugewiesen bekommen.
Auch die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmenverteilung im Bundesrat orientieren sich an der ermittelten Einwohnerzahl. Daher führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder alle zehn Jahre den Zensus durch. Ursprünglich sollte er bereits dieses Jahr stattfinden, jedoch wurde er aufgrund der Corona-Pandemie auf 2022 verschoben.
Alle Daten, die im Rahmen des Zensus erhoben werden, werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet. Es geht nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren, sondern eine allgemeine Datenbasis zu erhalten.
Daher werden Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen.
Erhebungsstellen und -beauftragte im Odenwaldkreis
Für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 im Odenwaldkreis ist eine Erhebungsstelle im Landratsamt in Erbach eingerichtet worden. Sie stellt die Qualität der Erhebung und den Datenschutz fortlaufend sicher.
Außerdem ist sie für die die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination von Interviewerinnen und Interviewern (sogenannten Erhebungsbeauftragten) zuständig.
Erhebungsbeauftragte befragen vor Ort die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger, erfassen die dafür notwendigen Daten und übergeben die Zugangsdaten für die Online‐Befragung.
Vor ihrem Einsatz werden sie schriftlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und auf die Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewinnen, verpflichtet.
Der Odenwaldkreis sucht für den Zensus 2022 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die nach einer entsprechenden Schulung jeweils etwa 150 auskunftspflichtige Personen befragen.
Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Wer Interesse an dieser Tätigkeit hat, wendet sich bitte an Fabio Sattler von der Erhebungsstelle des Odenwaldkreises (Telefon: 06062 70-1295, E-Mail: zensus(at)odenwaldkreis.de).
Befragung von Bürgerinnen und Bürgern
Obwohl der Zensus auch als „Volkszählung“ bekannt ist, muss dafür nicht jeder Einwohner und jede Einwohnerin einzeln befragt werden. Da in Deutschlang ein sogenannter registergestützter Zensus durchgeführt wird, die meisten Bevölkerungsdaten somit aus Verwaltungsregistern stammen, werden bundesweit nur rund zehn Prozent der Bevölkerung in kurzen Interviews befragt.
Wer für eine solche Befragung ausgewählt wurde, ist verpflichtet, den Erhebungsbeauftragten Auskunft zu gegen.
Sonderfall: Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte
Sonderbereiche für den Zensus sind Gemeinschaftsunterkünfte (zum Beispiel Alters-/Pflegeheime und Kinder-/Jugendheime). Bei diesen Anschriften müssen Angaben für alle Bewohnerinnen und Bewohner eingeholt werden, da die Melderegister oft zu ungenau sind.
Auskünfte für die Gemeinschaftsunterkünfte werden von den Einrichtungsleitungen eingeholt, sodass die Bewohnerinnen und Bewohner nicht selbst befragt werden müssen.
Wohnungen und Gebäude
Neben der Einwohnerzahl ermittelt der Zensus auch die Zahl der Wohnungen und Gebäude in Deutschland. Weil es dafür keine flächendeckenden Register gibt, werden die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Wohngebäuden postalisch durch das Hessische Statistische Landesamt angeschrieben.
Sie werden gebeten, über einen Online-Fragebogen Angaben zur Größe, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete ihrer Wohnung beziehungsweise ihres Wohngebäudes zu machen. Auf Wunsch kann dieser Fragebogen auch in Papierform angefordert werden.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 gibt es online unter www.zensus2022.de