Kein Silvesterfeuerwerk in der Michelstädter Altstadt
MICHELSTADT. - Zur traditionellen Silvesterfeier gehört für viele ein Feuerwerk, um den Jahreswechsel angemessen zu begrüßen. Allerdings ist das „Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern“ seit 2009 durch eine Verordnung zum Sprengstoffgesetz das ganze Jahr über untersagt.
Um Bewohner und die historische Bausubstanz zu schützen, dürfen auch im Bereich der Michelstädter Altstadt an Silvester und Neujahr keine Leuchtraketen und Böller entzündet werden.
Aufgrund der zahlreichen Weihnachtsmarkt-Hütten aus Holz, die auch zum Jahreswechsel noch in der Altstadt stehen, ist die Brandgefahr besonders erhöht.
Auch beim Abfeuern von Raketen außerhalb der Altstadt ist Vorsicht geboten: Hier spielen Flugweiten der Feuerwerkskörper eine Rolle, denn bei der Nutzung eines Höhenfeuerwerks (Raketen) ist ein Abstand von mindestens 200 Metern zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen sehr wichtig.
Eng bebaute Bereiche, ob nun in der Kernstadt von Michelstadt oder im Zentrum der Ortsteile, bieten diesen Mindestabstand nicht. Deshalb sollten geeignete Freiflächen, wie beispielsweise der Großparkplatz vor den Toren der Altstadt, genutzt werden.
Grundsätzlich gilt: Ein vorsichtiges Agieren mit Feuerwerksartikeln, Vernunft und die gegenseitige Rücksichtnahme sollten immer Priorität haben. Dann steht einem guten Start ins Jahr 2025 nichts mehr im Wege.