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Sperrzeiten anlässlich des Pferdemarktes

BEERFELDEN. - Aufgrund des § 3 der Verordnung über die Sperrzeit (SperrVO) vom 10.12.2012 (GVBl. I S. 669), beginnt die Sperrzeit für die gastronomischen Betriebe auf dem Markt- und Sportgelände Beerfelden in der Nacht zum 8., 9., 10. und 11. Juli 2017 um 03.00 Uhr, wie die Stadtverwaltung Beerfelden mitteilt.