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KOMMENTAR: Großer Schatten über dem Volksfest-Ersatz

Nach fast siebzehn Monaten Corona-Pandemie mit überwiegend strengen Lockdowns und Komplettausfall aller Großveranstaltungen trifft also nunmehr auch den Erbacher Wiesenmarkt die Absage zum zweiten Mal in Folge.

Da ist es ebenso richtig wie lobenswert, dass die Erbacher Stadtverwaltung nach wochenlangen Planungen unter ständig veränderten Schutzbestimmungen für Ersatz-Aktionen in der Zeit der „normalen“ Wiesenmarkt-Woche ein Ergebnis präsentiert, das sich eigentlich sehen lassen kann.

Eigentlich. Denn das sprichwörtliche Fingerspitzengefühl ist den Protagonisten bei den Planungen wohl abhanden gekommen, wie die Klage der Gastronomen rund um den Erbacher Marktplatz offenbart.

Wenn Bürgermeister Dr. Traub und die von ihm geführte Stadtverwaltung auch den Schaustellern, die normalerweise den Wiesenmarkt beschicken, eine Verdienstmöglichkeit einräumen will, dann sind das durchaus hehre Absichten.

Allerdings dürfen diese guten Absichten niemals zu Lasten der einheimischen Gastronomie oder des Gewerbes gehen, die ganzjährig ihre Gewerbesteuer in Erbach entrichten.

Das städtische Verhalten, die Wirte um den Erbacher Marktplatz nicht rechtzeitig über die Ersatz-Planungen vor deren Haustüren zu informieren, geschweige denn in die Planungen einzubeziehen, darf getrost als mit Füßen getretene Fürsorgepflicht angesehen werden.

Die städtische Ankündigung, das Informations-Versäumnis in Zukunft verbessern zu wollen, „an der Planung hätte dies aber nichts geändert“, lässt überdies keine Wünsche offen in Sachen Arroganz.

Den Aufruf der Stadtverwaltung an Einzelhandel und die Gastronomie Erbachs, „ihre Häuser ebenfalls zu schmücken“ könnte man ergänzen: damit der ortsfremde Betreiber ein entsprechendes Ambiente für seinen Biergarten vorfindet.

Es ist der ideale Stoff für Realsatire, und wirft einen großen Schatten über den ansonsten guten Volksfest-Ersatz in schwieriger Zeit.