Ablage von Müll auf dem Bauhof außerhalb der Öffnungszeiten verboten
BEERFELDEN. - Leider kommt es immer wieder vor, dass die Öffnungszeiten des Bauhofs in Beerfelden nicht beachtet werden und Bürger ihren Müll vor dem verschlossenen Tor des Bauhofs abstellen, so wie am vergangenen Samstag.
„Dies ist unverständlich, da man doch am geschlossenen Tor erkennen kann, dass der Bauhof nicht besetzt ist und das zu Entsorgende somit bis zum Montagmorgen außerhalb des Bauhofgeländes liegen bleibt. Die Bauhofmitarbeiter haben in diesem Fall auch keine Chance, den Rest- bzw. Sperrmüll - wie auf dem Bild zu sehen - abzuweisen, der gar nicht über den Bauhof entsorgt werden kann. Zudem konnte für die Entsorgung von Bauschutt die notwendige Gebühr nicht kassiert werden“, klagen die Bauhofmitarbeiter.
Deshalb wird um Beachtung gebeten:
Die Öffnungszeiten des Bauhofes zur Annahme von Grünschnitt, Neonröhren- und Elektronik-Schrott sowie von Bauschutt in geringen Mengen gegen Gebühr sind in der Zeit von April bis November: Am 1. und 3. Samstag im Monat von 11 Uhr bis 12 Uhr, und von Dezember bis März: Am 1. Samstag im Monat von 11 Uhr bis 12 Uhr.