NEWS

Extrem teure Fehler belasten die Liquidität Bad Königs: Landrat rügt Bürgermeister Uwe Veith

Landrat Frank Matiaske weist Bürgermeister Uwe Veith in die Schranken + + + Revisionsamt des Odenwaldkreises stellt offene, größtenteils uneinbringliche Forderungen der Stadt Bad König von knapp einer halben Million Euro wegen nicht rechtzeitiger Eintreibung fest

BAD KÖNIG. - Landrat Frank Matiaske hat in einem Schreiben vom 16. Oktober den Bad Königer Bürgermeister Uwe Veith aufgrund unrichtiger Darstellung des Sachverhalts bezüglich nicht beantragter Finanzmittel aus dem Ausgleichsstock des Landes Hessen gerügt.

Veith hatte sich in einem Beitrag im Ortsblatt >Bad Königer Stadtnachrichten< des Vorwurfs einer Stadtratsfraktion zu versäumter Beantragung von Landesmitteln dergestalt entgegengesetzt, der Erhalt weiterer Mittel aus dem Landesausgleichsstock sei „rein spekulativ, ….. zumal das Revisionsamt mit seinen Prüfungen stark im Verzug war, bzw. ist“.

„Tatsache ist, dass die Verwaltung der Stadt Bad König den Prüfungsverzug zu vertreten hat“

Der Leiter des Revisionsamtes beim Odenwaldkreis, Uwe Leisentritt, habe daraufhin ein Telefonat mit Uwe Veith geführt und diesem unmissverständlich mitgeteilt: „Tatsache ist hingegen, dass die Verwaltung der Stadt Bad König ausschließlich den Prüfungsverzug durch verspätet aufgestellte Jahresabschlüsse verursacht und mithin hierdurch zu vertreten hat“.

In diesem Telefonat habe der Bürgermeister die unkorrekte Veröffentlichung eingeräumt und sich damit entschuldigt, der Magistrat der Stadt habe wegen bevorstehenden Redaktionsschlusses unter Zugzwang gestanden und deshalb eine offizielle und schnelle Erwiderung abgegeben.

Magistratsmitglied überführt Uwe Veith der Lüge

„Die von Ihnen veröffentlichte Gegendarstellung hat ein Magistratsmitglied dazu veranlasst, den Sachverhalt der Kommunalaufsicht zu melden und zu rügen, dass im Magistrat dazu weder eine eingehende Beratung noch eine Beschlussfassung stattgefunden hat“, stellt Matiaske fest.

„Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die Magistratsmitglieder und auch die Stadtverordneten aufgrund der Veröffentlichung von falschen Tatsachen in Bezug auf die Zusammenhänge zwischen der Verfahrensweise beim Landesausgleichsstock und der Prüfungstätigkeit des Revisionsamtes ausgehen.

Landrat fordert korrekte Information der städtischen Gremien

Ich fordere Sie deshalb auf, sehr geehrter Herr Bürgermeister Veith, die Magistratsmitglieder sowie die Stadtverordneten der Stadt Bad König in der jeweils nächsten Sitzung über den korrekten Sachverhalt zu informieren.“

Eine Kopie erhalte zu diesem Zweck auch der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung. „Zur Vermeidung weiterer Unstimmigkeiten empfehle ich Ihnen abschließend, künftig auch unter Zeitdruck nur sachlich fundierte Veröffentlichungen vorzunehmen“, maßregelt der Landrat Bürgermeister Uwe Veith.

Verwaltungsfehler kosten die Stadt rund 500.000 Euro

Schon in seinem Flyer zur Bürgermeisterwahl bekennt sich der Bad Königer Bürgermeister Veith zu eklatanten Versäumnissen in der von ihm seit zwölf Jahren geführten Verwaltung nur halbherzig mit dem lapidaren Satz „es ist leider so, dass im Bereich Mahnungen / Forderungsmanagement Fehler passiert sind“.

Diese „Fehler“ sind allerdings sehr kostspielig für die Stadt Bad König. Nach dem FACT vorliegenden Bericht des Revisionsamtes beim Odenwaldkreis für das Jahr 2013 schlagen die von Bürgermeister Veith zu verantwortenden offenen, größtenteils uneinbringlichen Forderungen mit bisher festgestellten 497.731,70 Euro zu Buche.

Eine gewaltige Summe für eine ohnehin finanzknappe Kommune. Und diese Fehler beschränken sich keinesfalls nur auf die zurückliegenden sechs Jahre, wie Uwe Veith in seinem „Wahlwerbe-Bekenntnis“ Glauben machen will.

Mangelhaftes Mahn- und Forderungsmanagement

Dabei ist die Liste der im knapp 90-seitigen Revisionsbericht vom 20.08.2018 festgestellten Mängel in der Stadtverwaltung Bad König recht umfangreich. Sie umfasst im gravierendsten Punkt knapp 500.000 Euro offene, größtenteils uneinbringliche Forderungen, die auf einem völlig mangelhaften Mahn- und Forderungsmanagement beruhen.

Aber auch darüber hinaus sind eklatante Verstöße, insbesondere bei Angebotseinholung, Auftragsvergabe und Abrechnung im Baubereich, sowie Verstöße gegen die Vergabedienstanweisung der Stadt in diesem Revisionsbericht aufgezeigt und bemängelt worden.

Weiter wurde die Überschreitung eines ursprünglich vom Magistrat beschlossenen Baukostenrahmens zum Wasserleitungsbau im Stadtteil Etzen-Gesäß um immerhin rund 55 Prozent gerügt. Für diese deutlichen Mehrkosten hätte es eines durch Bürgermeister Veith herbeizuführenden neuen Magistratsbeschlusses bedurft.

Längst überholte Richtlinien zugrunde gelegt

Grundsätzlich rügte das Revisionsamt des Odenwaldkreises auch die Nichteinhaltung eines entsprechenden Landes-Erlasses zum Vergabewesen durch die Stadtverwaltung Bad König. Ferner seien noch im Jahr 2013 Richtlinien bei der Bauvergabe angewendet worden, die bereits seit dem Jahr 2010 nicht mehr existierten.

„Zu einer Gesamtbetrachtung, was in den vergangenen sechs Jahren >gut gelaufen< ist, gehört ehrlicher Weise auch dazu, was eben nicht so gut gelaufen ist“, schreibt der amtierende Bürgermeister im Rückblick auf seine jüngste sechsjährige Amtszeit in seinem Werbeflyer.

In seiner Positionierung verweist er dann im Zusammenhang mit dem desaströsen Mahn- bzw. Forderungsmanagement auf die zum 1.1.2009 vom Land Hessen verfügte Umstellung von der kameralistischen Buchführung auf Doppik. Dies sei bei unverändertem Personalstand nicht einfach gewesen.

Forderungsmängel mindestens seit 2008 und auch noch 2017

Besänftigend weist Uwe Veith in seiner Wahlwerbung abschließend darauf hin: „ ...wir kamen dann auch zügig voran mit den Jahresabschlüssen und der Abstellung der Fehlerquellen. Bereits seit 2017 verläuft das Forderungsmanagement effektiv und zeitnah.“

Dieser Aussage steht jedoch der Hinweis im Revisionsbericht entgegen, dass es solche Forderungs-Mängel auch schon in 2008 und früher sowie auch noch im Jahr 2017 gab, die bereits als uneinbringlich deklariert worden seien.

In den mit knapp 500.000 Euro bezifferten Forderungsausfällen seien bereits Forderungs-Niederschlagungen aus den Jahren 2015 und 2017 in Höhe von zusammen 217.771,95 Euro berücksichtigt, attestieren die Prüfer der Bad Königer Verwaltung.

„Anschein, als wären diese Fälle unvollständig bearbeitet abgelegt worden“

Der selbst verschuldete Forderungsausfall, wie er gemäß des Revisionsberichts zum Jahr 2013 entstanden ist, „belastet die Liquidität der Stadt in einem erheblichen Umfang, zumal die Zahlkraft der Stadt nur gestützt durch Kassenkredite aufrecht erhalten werden kann“, schreiben die Revisoren des Kreises.

Sie benennen den Forderungsausfall der Stadt Bad König „nach vorsichtigen Schätzungen unter Berücksichtigung der im Prüfungsverlauf festgestellten fehlenden Wertberichtigungen auf einen tatsächlichen Wert zwischen 20 und 25 Prozent“.

Aufgrund der bisherigen Ermittlungen müsse in sehr vielen Fällen festgestellt werden, dass „Mahnungen und Beitreibungen stark verspätet erfolgt sind, Vollstreckungen nicht weitergeleitet wurden, und auch sonst keine Maßnahmen zur Realisierung ergriffen wurden“.

Es werde hier tatsächlich der Anschein erweckt, „als wären diese Fälle – aus welchen Gründen auch immer – unvollständig bearbeitet abgelegt worden“, stellt das Revisionsamt der Bad Königer Stadtverwaltung ein absolut ungenügendes Zeugnis aus.