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Förderung von behindertengerechtem Umbau

Wohnbauförderungsstelle des Kreisbauamtes berät Interessierte

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Die Wohnbauförderungsstelle des Bauamts des Odenwaldkreises weist darauf hin, dass neue Fördergelder für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung stehen.

Mit den Mitteln werden Umbaumaßnahmen bezuschusst, die Barrieren in der eigenen Wohnung beseitigen sollen. Viele Menschen mit Behinderung haben sonst Schwierigkeiten, ihr Leben selbstständig zu führen.

Stufen, Schwellen und schmale Türen – all dies sind Hindernisse und schränken den Bewegungsradius stark ein. Auch Toilettenräume und Bäder benötigen an die körperlichen Einschränkungen angepasste Umbauten.

Für einen Antrag auf Förderung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Investition muss mindestens 1.000 Euro betragen und das Wohneigentum muss selbst oder von einem nahen Angehörigen genutzt werden.

Es muss eine Behinderung nachgewiesen werden und die Umbaumaßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Für vermietete Wohnungen können nach diesem Programm keine Zuschüsse gewährt werden.

Der entsprechende Antrag muss der Eigentümer bei der Wohnbauförderungsstelle des Bauamtes des Odenwaldkreises stellen. Dort können sich Interessierte auch beraten lassen, auf Grund der Corona-Pandemie zurzeit aber nur telefonisch: 06062 70-261.