Mossautaler Bürger fühlen sich von der Politik im Stich gelassen
„Außer der Gemeinde Mossautal tut niemand etwas!“, kritisiert die Bürgerinitiative Kahlberg die Odenwälder Mandatsträger im Zusammenhang mit der Gefährdung des TrinkwasserschutzesODENWALDKREIS / MOSSAUTAL. - „Ab April werden auf dem Kahlberg die Baumwurzeln gezogen und der Trinkwasserschutz für Mossautal dem Zufall überlassen.“ Damit zementiert die Energiegenossenschaft Baden-Württemberg (EnBW) ihr Vorhaben, auf dem Kahlberg fünf Windräder zu erbauen.
„Außer der Gemeinde Mossautal tut niemand etwas!“, schreibt der Sprecher der Bürgerinitiative (BI) Kahlberg, Michael Karb (Mossautal), und nimmt Bezug auf das Hilfeersuchen der BI an den Landrat des Odenwaldkreises Frank Matiaske und an alle Parteien des Odenwälder-Kreistages. Kein Empfänger habe es bisher für erforderlich gehalten der BI zu antworten.
In diesem Brief schildern die drei Sprecher der BI-Kahlberg Christel Herr, Michael Karb und Markus Voigt die aktuelle Situation um die Genehmigung der fünf Windkraftanlagen auf dem Kahlberg, und insbesondere „dass seitens der Genehmigungsbehörde, dem RP in Darmstadt, kein ausreichender Trinkwasserschutz für die Gemeinde Mossautal vorgesehen wird“.
In dem Brief der BI an die Odenwälder Mandatsträger heißt es weiter: „Wir sind davon überzeugt, dass Sie die vorliegenden Gefährdungen ernst nehmen und zu einer Klärung der Situation, zum Schutz der Odenwälder Bürger, beitragen können.“
Die BI argumentiere keineswegs grundsätzlich gegen die geplanten Windkraftanlagen auf dem Kahlberg, „nein - es geht um die Grundversorgung der Bürger von Mossautal mit Trinkwasser von sehr hoher Qualität“. In einem solchen Fall greife der gesetzliche Schutzauftrag von Behörden für die Bürger.
Als noch kurz vor dem Jahreswechsel völlig unerwartet die Genehmigung für das WKA-Projekt erteilt wurde, hätten die Bürger von Mossautal erschüttert im Genehmigungstext lesen müssen, dass die Behörde eine „überwiegend hohe Gefährdung“ für die Schmerbachquelle (auch Hildegeresquelle genannt) von Mossautal sehe.
„Im Sinne der Antragstellerin wurde dann mit 56 Nebenbestimmungen zum Trinkwasserschutz die Genehmigung sozusagen >legalisiert<. Unter anderem sollte für Mossautal ein Trinkwasserfilter vorgeschaltet werden und eine Ersatzwasserversorgung geschaffen werden.“
Da Mossautal, als Anlieger mit vorliegenden Wassernutzungsrechten am Kahlberg, vom RP-Darmstadt nicht als Verfahrensbeteiligter in dem Bauverfahren eingestuft worden sei („man wurde nur auf Nachfrage des Bürgermeisters darüber informiert“), sei es letztlich nicht verwunderlich, dass die Behörde übersehen habe, „dass es äußerst problematisch ist für die Mossautaler Ortsteile Hüttenthal und Hiltersklingen eine Ersatzwasserversorgung zu errichten“.
Für die Trinkwasserzuleitung der beiden Ortschaften gebe es keine alternativen Einspeisemöglichkeiten und die aktuelle Schüttung der Schmerbachquelle sei mit 70.000 m³/a nur knapp ausreichend für den Jahresbedarf.
Das RP Darmstadt habe ohne Rücksprache mit der Gemeinde Mossautal der Aussage des Antragstellers EnBW vertraut und den Sofortvollzug verfügt und dabei sogar die ursprünglich selbst verfügten Nebenbestimmungen zum Schutz der Mossautaler Schmerbachquelle einfach kurzerhand aufgehoben. „Somit wird der Mossautaler Bürger bewusst der Gefahr ausgesetzt, dass das Trinkwasser verschmutzt werden kann!“
Nach Klageerhebung der Gemeinde beim Verwaltungsgericht (VWG) Darmstadt (siehe Fact-Beitrag unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews) habe das VWG mit Fax vom 22. Februar das RP-Darmstadt gebeten, alle Bau- und Rodungsarbeiten auf dem Kahlberg bis zu einer weiteren VWG-Entscheidung einstellen zu lassen. Diese Bitte des Gerichts habe das RP-Darmstadt ebenso ignoriert, wie die Betreiberin EnBW nicht zur Einstellung der Arbeiten bis zur gerichtlichen Klärung bereit gewesen sei.
Nach diesen Vorfällen werde die BI Kahlberg eine entsprechende Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Genehmigungsbehörde gegen Oliver Meseth, den zuständigen Projektleiter beim RP Darmstadt erstatten.
„Offensichtlich hat Herr Meseth bei der Unterzeichnung der Genehmigung und der Anordnung zum Sofortvollzug vergessen, wem er seinen Diensteid geschworen hat! Wir werden auch weiterhin mit starken Fakten argumentieren und Verstöße gegen geltendes Recht auf- und anzeigen. Auch alle Kommunalpolitiker werden dazu Rede und Antwort stehen müssen!“
Weitere Infos finden Interessierte unter: www.bi-kahlberg.de