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BUND: „Bürgerversammlung mit Redeverbot“

Die Kreuzung im Höchster Ortskern soll zu einem Kreisverkehrr ausgebaut werden.

Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen zur ...

... Radwegeführung an Kreisverkehrsplätzen aus dem Jahr 2006.

Höchster Gemeindevertretervorsitzender Hartmut Klein habe Diskussion abgebrochen

HÖCHST. - „Die Bürgerversammlung im Höchster Bürgerhaus am Mittwoch, 23. Oktober, wurde von einer unrühmlichen Aktion des Hausherrn – dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Hartmut Klein – überschattet.“

Das erklärt der Sprecher des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Harald Hoppe. Klein habe autoritär einen etwa vier Minuten dauernden Wortwechsel zwischen dem Verkehrsplaner Ulrich Gänssle und ihm, Hoppe, unterbrochen.

Klein habe moniert, dass der Umweltvertreter der Aufforderung des Planers, Fragen zu stellen, ausführlich nachgekommen war. Fachliche Unklarheiten seien nicht ausgeräumt worden, sagt Hoppe.

Die Kreuzung zweier Kreisstraßen im Höchster Ortskern solle zu einem Kreisverkehrsplatz umgebaut werden. Dazu sei eine etwa 4 Jahre alte Planung sowie eine animierte Darstellung des Verkehrsflusses präsentiert worden.

Der BUND habe auf Unklarheiten in der bisherigen Planung hingewiesen, die schon im kommenden Jahr realisiert werden solle. Planer Gänssle beha seiner Planung die Vorgaben des für Landes- und Bundesstraßen zuständigen Betriebes ‚hessenmobil‘ zugrunde gelegt.

Außerdem sei er von einer gleichberechtigten Situation aller vier Zufahrten zum Kreisverkehr ausgegangen. Er habe übersehen, dass die Vorgaben von hessenmobil bei diesem Projekt nicht bindend seien, sondern Spielräume für die Gestaltung offen ließen.

Die jetzige Bestimmung der Erbacher Straße als Tempo-30-Zone habe er ebenso übersehen. Am schwerwiegendsten sei jedoch das gänzliche Fehlen des Radverkehrs in seinen Überlegungen gewesen.

Gänssle habe dazu ausgeführt ‚In Deutschland gibt es keinen Kreisverkehr mit Radwegen‘ und dabei ignoriert, dass es im Regelwerk ausführliche Überlegungen zur Radwegeführung an Kreisverkehrsplätzen gebe, die in Höchst durchaus berücksichtigt werden könnten (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen 2006 Bilder 110 und 111).

„Radnetzplanung wurde nicht berücksichtigt“

Der Gemeinde liege seit September 2018 das Ergebnis der Radwegeplanung vor, das den künftigen Kreisverkehrsplatz als Hauptkreuzungspunkt des Radverkehrs enthalte. In der Bürgerversammlung hätten weder Hartmut Klein noch Bürgermeister Horst Bitsch bekundet, dass sie diese Planung zur Grundlage der künftigen Entscheidungen im Verkehrssektor machen wollten.

Der BUND habe die Auffassung vertreten, dass mindestens eine Alternative der Platzgestaltung mit Berücksichtigung des Radverkehrs auf dem Tisch liegen müsse, bevor entschieden werde.

„Parken auf Gehwegen kein Thema für den Bürgermeister“

In der abschließenden Fragerunde sei Bürgermeister Horst Bitsch nach der Behandlung des Gehwegparkens in der Groß-Umstädter Straße befragt worden.

„Obwohl der Straßenraum dort durchgehend ausreichend breit ist, um das Parken zu ermöglichen, werden die Gehwege unnötig durch Pkw zugeparkt.“

Dem Hinweis auf die Gehwegbenutzung durch radfahrende Kinder sei der Verwaltungschef mit dem Hinweis begegnet: „Wo ich mit dem Rad durch passe können auch Kinder Rad fahren“.

Den Hinweis auf §12 (4) der Straßenverkehrsordnung (StVO), beim Parken‚ ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren‘ habe Bitsch ebenso ungerührt gelassen, wie auch der Hinweis auf die damit verbundene Ordnungswidrigkeit nach §49(1) Nr12 StVO.

Der Befund der Radwegplaner ‚Höchst wird allgemein als fahrradunfreundlich empfunden‘ sei offenbar im Parlament und in der Verwaltung von Höchst noch nicht angekommen, konstatiert Hoppe abschließend.