Tierleid vor der eigenen HaustĂŒr bekĂ€mpfen
Wie das VeterinĂ€ramt vorgeht und dazu auf Hilfe aus der Bevölkerung angewiesen istODENWALDKREIS / ERBACH / HĂCHST. - Immer wieder gibt es erschreckende Berichte ĂŒber Tiere, die vernachlĂ€ssigt werden oder denen die Halter gar Schmerzen zufĂŒgen. Das spielt sich nicht nur in weiter Ferne ab, sondern auch im Odenwaldkreis, vor der eigenen HaustĂŒr sozusagen. In solchen FĂ€llen schreitet das VeterinĂ€ramt ein, wie jĂŒngst im Gemeindegebiet von Höchst.
Dort wurden einer Tierhalterin sÀmtliche Tiere weggenommen, allen voran einige Pferde, und sie wurde mit einem Tierhalteverbot belegt. Da das Amt den Sofortvollzug angeordnet hatte, wurden die Tiere auf der Stelle mitgenommen und in mehreren StÀllen untergebracht. Die Polizei war per Amtshilfe an dem Einsatz beteiligt.
Das VeterinĂ€ramt hatte die Tierhalterin Mitte des Jahres schon einmal kontrolliert â allerdings ohne dass ein drastisches Einschreiten hĂ€tte begrĂŒndet werden können. Dieses Mal aber lagen dem Amt Beweismaterialien vor, die den Umgang der Halterin mit ihren Pferden dokumentierte, zum Beispiel SchlĂ€ge.
âDaraufhin haben wir schnell interveniert und eines der schĂ€rfsten uns zur VerfĂŒgung stehenden Mittel angewendetâ, sagt der fĂŒr das VeterinĂ€ramt zustĂ€ndige Hauptabteilungsleiter Bernhard Hering.
Der Fall zeigt: Soll das VeterinĂ€ramt zĂŒgig und wirksam gegen TierquĂ€lerei vorgehen, sind Beweismittel unerlĂ€sslich. âWir brauchen unbedingt Zeuginnen und Zeugen, die bereit sind, uns VorgĂ€nge zu schildern oder die Material vorlegen können.
Wer will, dass Tierleid beendet wird, bis hin zur Wegnahme von Tieren, muss sich melden. Auf dieser Basis können wir dann tĂ€tig werdenâ, so Abteilungsleiterin Jil Ebenig.
Im Prinzip können Menschen auch anonym Mitteilungen machen. âKontaktpersonen, die ihren Namen nennen, helfen uns aber noch mehr. GrundsĂ€tzlich können nur dann VerstöĂe aus der Vergangenheit in behördliche Entscheidungen einbezogen werdenâ, erlĂ€utert Hering.
Oft heiĂe es, die Behörde habe âalles schon lange gewusstâ, aber tatsĂ€chlich gebe es keine verwertbare Zeugenaussage, und aktuelle Kontrollen verliefen ohne AuffĂ€lligkeiten, da Misshandlungsspuren oft nicht erkennbar seien.
âSo war auch bei der nun erfolgten Wegnahme der Tiere in Höchst akut nichts zu beanstanden. Ohne verwertbare Beweise, die wir zuvor bekommen hatten, wĂ€re eine Kontrolle ergebnislos verlaufen.â
Das gilt auch fĂŒr minder schwere FĂ€lle als jenem in Höchst. âWir gehen grundsĂ€tzlich allen Hinweisen nach, das umfasst auch die ĂberprĂŒfung von Haltungsbedingungen, zum Beispiel ob den Tieren Wasser oder Futter bereitgestellt wird. Die Kontrollen sind aber immer nur Momentaufnahmenâ, schildert Ebenig. âFalls gehandelt werden muss, weisen wir den Tierhalter entsprechend an.â
Grundlage fĂŒr das Vorgehen des VeterinĂ€ramts ist das Tierschutzgesetz. GrundsĂ€tzlich ist die Behörde angehalten, bei auffĂ€lligen MĂ€ngeln das mildeste Mittel zuerst anzuwenden und mit Anordnungen die Tierhaltung zu verbessern â es sei denn, es handelt sich um gravierende Vorkommnisse, so dass Tiere per Sofortvollzug mitgenommen werden.
Andernfalls kommt eine Tierwegnahme dann in Frage, wenn eine Halterin oder ein Halter den Anordnungen der Behörde nicht nachkommt. Hinzu kommen FĂ€lle, in denen eine Wegnahme durch das Amt nicht erforderlich wird, weil die Tiere freiwillig abgegeben werden, zum Beispiel weil der Tierhalter eine bestehende Ăberforderung einsieht.
In den letzten drei Jahren kam es zu acht FĂ€llen freiwilliger Abgaben von Tieren, bei denen das VeterinĂ€ramt involviert war, und zu vier Wegnahmen von Amts wegen, einschlieĂlich des Falls in Höchst.
Die Tiere werden in der Regel und nach vorheriger Absprache in ein oder mehrere Tierheime oder landwirtschaftliche Betriebe verbracht. Der Odenwaldkreis hat in solchen FĂ€llen in Vorleistung zu treten, letztendlich mĂŒssen aber die Verantwortlichen fĂŒr die Kosten aufkommen.
âWir danken allen Tierheimen und Einrichtungen, die bereit sind, zusĂ€tzlich und rasch neue Tiere aufzunehmenâ, so Hering und Ebenig.
âUnser Dank gilt auch jenen, die kurzfristig die Tiere aus Höchst transportiert und ĂŒbernommen haben, sowie der Polizei, die ebenfalls sehr kurzfristig Amtshilfe geleistet hat. Die Tiere sind in Sicherheit und wir werden die Halterin anzeigen.â Auch hier sucht das VeterinĂ€ramt weiter Zeugen, die fĂŒr eine Aussage zur VerfĂŒgung stehen.
Wer VernachlÀssigung von Tieren oder TierquÀlerei melden will, kann sich unter tierschutz@odenwaldkreis.de an das VeterinÀramt wenden.