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Harald Buschmann soll Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft werden

Harald Buschmann soll Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft für den Odenwaladkreis werden. Foto: mk-Presse

Der frühere evangelische Pfarrer und Bürgermeister der Stadt Erbach soll nach einem Vorstandsbeschluss der Kreishandwerkerschaft für den Odenwaldkreis ab Jahresbeginn 2019 Nachfolger des scheidenden Geschäftsführers Michael Gölz werden

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Paukenschlag im Odenwaldkreis: Harald Buschmann, der frühere Pfarrer und Bürgermeister der Stadt Erbach soll zu Jahresbeginn 2019 Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Odenwaldkreis werden, wie die FACT-Redaktion aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen erfuhr.

Der langjährige Geschäftsführer, Dipl. Wirtschaftsjurist Michael Gölz, verlässt die Kreishandwerkerschaft zum Jahresende und wechselt „zu einem anderen Verband“, wie er auf FACT-Anfrage bestätigte.

Nicht bestätigen wollte er indes, wer seine Nachfolge antritt. Diese Personalie werde zunächst den Mitgliedsbetrieben mitgeteilt und dann in Form einer Pressemitteilung innerhalb der nächsten zwei Wochen bekannt gegeben, sagte Gölz.

Auch der stellvertretende Kreishandwerksmeister Martin Schlingmann wollte die Personalie nicht bestätigen und verwies auf die offizielle Mitteilung der Kreishandwerkerschaft.

Aus anderer Quelle wurde FACT jedoch bestätigt, dass der Vorstand der Kreishandwerkerschaft für den Odenwaldkreis einen entsprechenden Beschluss gefasst habe und Buschmann zu Jahresbeginn 2019 die Nachfolge von Michael Gölz als Geschäftsführer antreten soll. „Lediglich der Vertrag ist noch nicht unterschrieben“, sagte ein Vorstandsmitglied auf FACT-Nachfrage.

Zur Person: Harald Buschmann war in den 90-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts evangelischer Pfarrer in Erbach und wurde im Jahr 2000 mit Unterstützung von CDU, ÜWG und Bündnis 90/GRÜNE als Quereinsteiger zum Bürgermeister der Odenwälder Kreisstadt gewählt.

Zweimal bestätigte ihn die Erbacher Bevölkerung jeweils knapp in diesem Amt, ehe er nach 18 Jahren als Bürgermeister und einer bekannt gewordenen strafrechtlich relevanten Marketing-Affäre (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews) Anfang März dieses Jahres als Amtsinhaber mit nur noch 32,2 % der Stimmen deutlich abgewählt wurde.

Buschmann ist nach wie vor Vorsitzender der CDU Odenwaldkreis und in dieser Funktion erst Mitte Februar trotz heftiger Kritik im Amt bestätigt worden (siehe FACT-bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews). Gegen ihn laufen aktuell noch strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen Untreueverdachts mit offenem Ausgang, wie diese Behörde zuletzt im September bestätigte.

Mit Beschluss vom Freitag, 15. Juni 2018, hat die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Darmstadt bereits die Beschwerde Buschmanns gegen die Durchsuchung der Erbacher Stadtverwaltung durch Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei am 30. Mai diesen Jahres im Zusammenhang mit dem Untreueverdacht gegen ihn (siehe Fact-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews) als unzulässig verworfen.

Während dieser laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind zuletzt Anfang Oktober möglicherweise weitere Straftatbestände aufgetaucht (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).