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Geschwindigkeitskontrollen auf der Bundesstraße

Höchst: Zahlreiche Bußgelder und Fahrverbote drohen

MÖRFELDEN-WALLDORF / HÖCHST. - Zusammen mit Einsatzkräften der Hessischen Bereitschaftspolizei haben Beamte der Verkehrsinspektion am gestrigen Dienstag, 26. Mai, Verkehrskontrollen auf der Bundesstraße 486 bei Mörfelden sowie auf der Bundesstraße 26 bei Höchst im Odenwald durchgeführt.

Zwischen 12 Uhr und etwa 17.30 Uhr hatten es die Polizisten insbesondere auf zu schnelle Verkehrsteilnehmer abgesehen.

Bei Mörfelden überprüften die Polizeikräfte die Geschwindigkeit von insgesamt Fahrzeugen, wovon 65 zu schnell unterwegs waren. Für 42 Fahrer hat die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h an dieser Örtlichkeit ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg zur Folge.

Ein mehrwöchiges Fahrverbot kommt zudem auf 20 von ihnen zu, da sie mehr als 26 km/h zu schnell waren. Unrühmliche Spitzenreiterin war eine 54 Jahre alte Frau, die mit 127 km/h ertappt wurde. Sie muss mit 240 Euro Bußgeld, einem Punkt im Fahreignungsregister sowie einem Monat
ohne Führerschein rechnen.

Ein gestoppter Fahrzeugführer muss sich zudem in einem Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Er händigte einen portugiesischen Führerschein bei der Kontrolle aus. Da er jedoch schon seit längerem in Deutschland wohnt, hat dieser keine Gültigkeit
mehr.

In der „Bienenhauskurve“ bei Höchst nahmen die Einsatzkräfte insgesamt 1.368 Verkehrsteilnehmer ins Visier. Bei 81 wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, gegen 13 Fahrer leiteten die Polizisten ein Bußgeldverfahren ein, was auch Punkte in Flensburg zur Folge hat.

Sieben Autofahrer sowie zwei Motorradfahrer müssen sich zudem auf ein Fahrverbot einstellen, da sie deutlich zu schnell als die erlaubten 70 km/h unterwegs waren. Ein Biker hatte 110 km/h auf dem Tacho, ein Autofahrer 104 km/h.

Bei vier gestoppten und kontrollierten Fahrzeugen entdeckten die Beamten zudem technische Veränderungen, unter anderem unzulässige Fahrwerke und Abgasanlage sowie Verstöße gegen die Beleuchtungsvorschriften. Dies führte zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

In einem Fall waren die Mängel so gravierend, dass das Kennzeichen und der Fahrzeugschein sichergestellt wurden und der Wagen einem Sachverständigen vorgeführt werden muss.