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Dorfgemeinschaftshaus Bullau: „Voraussetzungen für intaktes Vereinsleben“

Bürgermeister Harald Buschmann erklärt zur Umgestaltung Erbacher Marktplatz: Schreiben der Denkmalpflege bei der Schlösserverwaltung trage den „Eingangsstempel 19.12.“

ERBACH. - Nach dreijähriger Wartezeit seit dem Grundsatzbeschluss steht fest: Das alte Bullauer Schulhaus wird im Zuge des Dorferneuerungsverfahrens im Frühjahr diesen Jahres für rund 850.000 Euro einem neuen Dorfgemeinschaftshaus weichen.

Jetzt brachten die Stadtväter zusätzlich Dacherneuerung und Fassadenumgestaltung des Nebengebäudes/Schützenhauses und die mögliche Freiflächengestaltung beim Dorfgemeinschaftshaus dieses Stadtteils auf den Weg. Die dafür anfallenden Gesamtkosten sollen sich auf 111.904,63 Euro belaufen.

Die jetzt beschlossenen zusätzlichen Baumaßnahmen belasten die Erbacher Stadtkasse im Rahmen des 850.000-Euro-Invests um weitere 12.000 Euro. Das haben die Erbacher Stadtverordneten bei drei Gegenstimmen der GRÜNEN-Fraktion in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen.

Das Nebengebäude zum Dorfgemeinschaftshaus ist teilweise in städtischem Eigentum, teilweise per Erbpacht an den Schützenverein Bullau vergeben, der in dem Gebäude eine Schießsportanlage betreibt. Weil der Schützenverein jedoch durch die Modernisierung seiner Schützenanlage und durch beabsichtigte weitere Sanierungsmaßnahmen von seiner finanziellen Leistungsfähigkeit her am Limit ist, hat er keine weitere verfügbare Mittel um sich zusätzlich an der erforderlichen Dacherneuerung zu beteiligen. Dennoch kann auch der Schützenverein über die Dorferneuerung 35% der Gesamtkosten erhalten.

Bei Durchführung der Maßnahmen am Nebengebäude seien noch rund 90.000 Euro förderfähiger Investitionsrahmen frei, die für die Freiflächen um die Gebäude (Hof) eingesetzt werden könnten. Dafür stehen im Haushaltsplan derzeit allerdings keine Mittel zur Verfügung.

Weil diese Baumaßnahmen jedoch ohnehin voraussichtlich erst im Frühjahr 2018 nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen beginnen können, sollen auch dafür Förderanträge ohne Umsetzungsverpflichtung gestellt werden.

„Wir setzen ein Zeichen, Bullau ist nicht von der Entwicklung abgehängt, hat es verdient, für ein glücklicherweise intaktes Dorfleben entsprechende Voraussetzungen zu bekommen“, hatte Bürgermeister Harald Buschmann zuvor an die Stadtverordneten appelliert und um Zustimmung für die Baumaßnahme geworben.

Bauarbeiten zur Marktplatz-Neugestaltung sollen im Juni beginnen

Das für die Erbacher Bevölkerung derzeit wichtigste Thema Neugestaltung des Marktplatzes wurde kurzfristig wie schon im Bauausschuss von der Tagesordnung der Parlamentssitzung genommen. Bürgermeister Buschmann informierte, es gebe bezüglich Sachstand und Abstimmung der Planung mit den Denkmalbehörden nichts Neues, da die Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden erst im Monat März stattfinden würde.

Auf Nachfrage der GRÜNEN-Fraktionssprecherin Christa Weyrauch zum Fortgang der Planung der Marktplatz-Neugestaltung erklärte der Verwaltungschef: „Ich gehe davon aus, dass es Änderungen geben wird.“ Wenn alles gut gehe, könnten die Bauarbeiten im Juni beginnen.

ÜWG-Fraktionschef Michael Gänssle wollte vom Bürgermeister wissen, ob das Schreiben der Denkmalpflege bei der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten in Hessen schon zum 15. Dezember 2016 (Anm. der Redaktion: Tag des Zustimmungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung zum umstrittenen Planentwurf des Erbacher Stadtbaumeisters Martin La Meir) bekannt gewesen sei.

Dieses Schreiben mit Datum vom 05. Dezember 2016 enthielt die klare Aussage, dass „der durch das Stadtbauamt der Stadt Erbach vorgelegte Entwurf in dieser Form denkmalschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig ist“. Es trage den „Eingangsstempel 19.12.“, wie Buschmann bekundete.