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Stadt Erbach zahlt 650.000 Euro Fördermittel für die Marktplatzsanierung zurück

Die Sanierung des Erbacher Marktplatzes kommt die Stadt im wahrsten Sinne ...

... des Wortes teuer zu stehen. Fachleute hatten bereits vor und auch während ....

... der Bauausführung vor einem immensen Schaden gewarnt, der jetzt mit der Rückzahlung ...

... von immerhin 650.000 Euro an Fördermitteln zur bitteren Realität geworden ist. Fotos: er

ERBACH. - Erbachs Bürgermeister Dr. Peter Traub hat am Freitag, 20. Dezember, der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) Hessen auf deren Anforderung 650.000 Euro anweisen lassen.

Der Betrag wurde fällig, nachdem der Landesrechnungshof nach entsprechender Prüfung das Hessische Finanzministerium auf gravierende Fehler bei der Förderung der Sanierung und Umgestaltung des Erbacher Marktplatzes 2017/2018 aufmerksam gemacht und die Rückforderung der kompletten Fördermittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) des Bundes angeregt hatte.

Die bereits ausgezahlten Fördergelder beliefen sich auf 1.142.189 Euro bei Gesamtkosten von 1.385.590,29 Euro und damit einer städtischen Co-Finanzierung in Höhe von 243.401,29 Euro und wurden Ende Juli dieses Jahres zunächst in voller Höhe zurückgefordert.

Sechs Einzelverstöße gegen Förderrichtlinien

Die damalige Rückforderung der gesamten Fördergelder basierte nach FACT-Recherchen auf sechs Einzelverstößen gegen die Förderrichtlinien, von denen jeder einzelne Punkt die Rückforderung rechtfertigen würde (siehe dazu FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).

„Nach intensiven Gesprächen mit der WI-Bank und dem Hessischen Ministerium der Finanzen konnte die Stadt Erbach die zunächst drohende Rückforderung der gesamten Fördersumme für den Umbau des Marktplatzes auf 650.000 Euro absenken“, ließ Bürgermeister Dr. Traub jetzt in einer Pressemeldung verlauten.

„Umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt“

„Wir haben umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und sind erleichtert, dass man unseren Ausführungen weitgehend gefolgt ist“, sagt Traub.

Mit den jetzt zurückgezahlten 650.000 Euro bleibe allerdings immer noch ein nennenswerter Schaden für die Stadt, „und wir prüfen daher mögliche Regressforderungen“.

Auf FACT-Rückfrage erklärte Dr. Traub, die möglichen Regressforderungen könnten sich gegen die damals handelnden Protagonisten, seinen Amtsvorgänger Harald Buschmann, und den nach wie vor für die Stadt Erbach tätigen Bauamtsleiter Martin La Meir richten.

Die Stadtverwaltung habe darüber hinaus Maßnahmen ergriffen, um ähnliche Vorfälle bei künftigen Großprojekten auszuschließen, heißt es in der Presseverlautbarung abschließend.

Verantwortung liegt ausschließlich bei der Erbacher Stadtverwaltung

Die Verantwortung für die Misere liege ausschließlich bei der Erbacher Stadtverwaltung, lässt Traub keine Zweifel aufkommen hinsichtlich der Zuständigkeit für den entstandenen Schaden für die Stadt.

Diese Verantwortung und damit die Regress-Verantwortlichkeit beginne „rein formal immer beim Verwaltungschef“. Inwieweit also Traubs Amtsvorgänger Harald Buschmann oder Bauamtsleiter Martin La Meir in Regress zu nehmen sind, werde aktuell juristisch geprüft.

Kreisbauamtsleiter Müller hatte schon 2017 vor Haftungsansprüchen gewarnt

Kreisbauamtsleiter Martin Müller hatte schon im Herbst 2017 anlässlich einer FACT-Recherche zu Planungs- und Ausführungsmängeln bei der Neugestaltung des Erbacher Marktplatzes wörtlich geäußert:

„Die Verantwortlichen bei der Stadtverwaltung Erbach sind informiert und müssen sich des Risikos bewusst sein, dass sie für mangelhafte Bauausführungen in der Haftung stehen“ (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).

Schon bei der Einstellung zweier anderer Ermittlungsverfahren der Darmstädter Staatsanwaltschaft gegen Harald Buschmann Mitte Juni dieses Jahres hatte der amtierende Bürgermeister Dr. Peter Traub seinem Amtsvorgänger „schwere vergaberechtliche Verstöße – und zwar systematisch über viele Jahre“ vorgeworfen (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).

Gespräche mit Versicherung und Regressprüfung noch am Anfang

Die juristische Prüfung könne erst jetzt erfolgen, nachdem die konkrete Rückforderungssumme der Fördergelder bekannt sei, sagt der Bürgermeister. Verjährungsfristen seien hierbei nicht tangiert. Gespräche mit der Versicherung seien geführt, stünden jedoch ebenso noch am Anfang wie die Regressprüfung.

Auch seien die entlang der Mümling geplanten Lampen noch immer nicht installiert und so stehe die Schlussabrechnung der gesamten Baumaßnahme weiter aus.

INFO: Die WI-Bank hat nach der städtischen Intervention „nur“ insgesamt 864.714,46 Euro als nicht förderfähig befunden und somit die verbleibenden förderfähigen Kosten in Höhe von 520.875,83 Euro von den Gesamtkosten subtrahiert, was jetzt zu einer Teilrückforderung von 621.313,17 Euro der bereits ausgezahlten Fördergelder führte.

Aufgrund der noch nicht vorliegenden Endabrechnung der Baumaßnahme erhöhte sich dieser Betrag aktuell auf die jetzt zurück erstattete Gesamtsumme von 650.000 Euro.