Abstandsgebot trotz Maskenpflicht einhalten
ODENWALDKREIS. - Landrat Frank Matiaske und die Bürgermeister der zwölf Odenwaldkreis-Kommunen fordern die Bürgerinnen und Bürger eindringlich dazu auf, trotz der seit heute, Montag, 27. April, in Geschäften und im Öffentlichen Nahverkehr geltenden Maskenpflicht auf einen ausreichend großen Abstand zu anderen Menschen zu achten.
„Masken zu tragen, bedeutet nicht, diesen Abstand leichthin verringern zu können, zum Beispiel an Supermarktkassen oder beim Einsteigen in Busse und Bahnen.
Wer das meint, erhöht trotz des Mund-Nasen-Schutzes die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus“, heben sie nach ihrer heutigen Telefonkonferenz zur Corona-Krise hervor.
Die Ordnungsämter werden die Einhaltung des Abstandsgebots weiterhin stark kontrollieren, genauso wie das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen in Läden sowie in Bank- und Postfilialen.
Außerdem soll es einen noch engeren Austausch mit der Polizei geben. Der Verstoß gegen die Einhaltung des Abstandsgebots ist, wie ein Verstoß gegen die Maskenpflicht auch, eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.
In Rathäusern und in der Kreisverwaltung gilt in den Bereichen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, die Maskenpflicht ebenfalls.