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Masern-Erkrankung: Einschränkung von Besuchen im Gesundheitszentrum Odenwaldkreis

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Die Geschäftsführung des Erbacher Gesundheitszentrums bittet aufgrund einer aktuellen Masernerkrankung im Mitarbeiterbereich, Besuche im Kreiskrankenhaus Erbach und im angeschlossenen Alten- und Pflegeheim wenn möglich einzuschränken. „Dies dient dem Schutz unserer Patienten, Besucher und Mitarbeiter“, erklärte Andreas Schwab, Geschäftsführer der Gesundheitszentrum Odenwaldkreis GmbH (GZO).

Die Ansteckungsgefahr bei Masern ist hoch. Nach 1970 geborene Besucher sollten ihren Impfstatus prüfen. Sollten sie nicht durch eine Impfung (Achtung: zweifache Impfung erforderlich, üblicherweise im Impfpass eingetragen) oder durch eine überstandene Masernerkrankung geschützt sein, sollten sie, wenn möglich, auf einen Besuch im Gesundheitszentrum verzichten.

Laut Robert Koch-Institut (RKI) haben Personen, die vor 1970 geboren wurden, zu 95 bis 98 Prozent eine Masernerkrankung durchgemacht und weisen eine Immunität dagegen auf. Das bedeutet, dass Menschen, die entweder ausreichend geimpft oder durch Immunisierung geschützt sind, während der üblichen Zeiten Patienten besuchen können.

Das Gesundheitszentrum hat Maßnahmen eingeleitet, um Patienten, Besucher und Mitarbeiter zu schützen. So wird momentan bei allen Patienten, die stationär im Kreiskrankenhaus Erbach liegen und bei Mitarbeitern der Impfstatus erhoben. Auch bei Patienten, die neu aufgenommen werden, wird geprüft, ob ein ausreichender Schutz besteht und bei Bedarf die Impfung angeboten.

Allgemeine Fragen zur Masernerkrankung beantwortet das Gesundheitsamt des Odenwaldkreises (Dr. Antje Siebel, Telefon: 06062-70299 und Dr. Ulrich Falk, Telefon: 06062-70298). Das GZO weist darauf hin, dass Masern eine meldepflichtige Erkrankung ist, die dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises gemeldet werden muss.

Info: Masern stellen eine Viruserkrankung dar und zählen zu den hochansteckenden Infektionskrankheiten. Klinisch zeigen sich ein generalisierter Hautauschlag, Fieber (> 38,5 °C), Husten, Schnupfen und eine Bindehautentzündung der Augen.

An Komplikationen können u.a. eine Lungen- sowie Hirnentzündung (Encephalitis) auftreten. „Um die Weiterverbreitung der Maserninfektion in der Bevölkerung zu verhindern, braucht es einen hohen Durchimpfungsgrad“, so Dr. med. Ulrich Falk, der Leiter des Kreisgesundheitsamtes. „Daher ist die Masern-Schutzimpfung so bedeutsam und wird allen Nicht-Geschützten empfohlen.“