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Berlin-Demo geplant: Schluss mit zügellosem Ausbau der Windkraft

Odenwälder fahren zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes am 23.Mai 2019 nach Berlin: Anmeldungen bis 10. Januar erforderlich

BERGSTRASSE / ODENWALD. - „Schluss mit dem zügellosen Ausbau der Windkraft in Deutschland“, fordern die Bürgerinitiativen >Gegenwind< Siedelsbrunn und Ulfenbachtal. Und Bergfeld ergänzt: „Am Donnerstag, 23. Mai 2019, feiert das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland seinen 70. Geburtstag.

Damit wir auch mit Freuden Geburtstag feiern können wäre es doch schön, die Bundesregierung vor dem Reichstagsgebäude, an das Grundgesetz, insbesondere zu erinnern an:

Artikel 20 Absatz 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Artikel 20 Absatz 2: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Artikel 20 Absatz 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Artikel 20a: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Artikel 21 Absatz 1: Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

Artikel 21 Absatz 2: Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“

Zur Erinnerung die Präambel des Grundgesetzes: Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.

Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. Am Montag, 23. Mai 1949, war die Geburtsstunde des Grundgesetzes. Als Verfassung für den Übergang gedacht gilt es noch heute.

Kein Grund zum resignieren

„Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, – kein Grund zum resignieren – und damit das auch so bleibt, wollen „WIR“ der Bundesregierung, am Donnerstag, 23. Mai 2019, vor dem Reichstagsgebäude in Berlin mitteilen, was hier im Land unbedingt geändert werden muss: Schluss mit dem zügellosen Ausbau der Windkraft in Deutschland!“

Den Regierenden sei offenbar nicht klar, dass sich in einer Demokratie Mitwirkung und Bevormundung gegenseitig ausschließen.

Recht der Bürger auf Mitwirkung an öffentlichen Angelegenheiten sichern

„Die Staaten in der Europäischen Union haben sich 1985 in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung verpflichtet, eine kommunale Souveränität zu gewährleisten, um dadurch das Recht der Bürger auf Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu sichern.“

Der >Schutz und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung< stelle in den verschiedenen europäischen Staaten einen wichtigen Beitrag zum Aufbau eines Europa dar, „das sich auf die Grundsätze der Demokratie und der Dezentralisierung der Macht gründet.“

Die europäischen Staaten seien sich einig gewesen, dass das „Recht der Bürger auf Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten einer der demokratischen Grundsätze ist, die allen Mitgliedsstaaten des Europarats gemeinsam sind” und überzeugt, “dass dieses Recht auf kommunaler Ebene am unmittelbarsten ausgeübt werden kann.” („Der Wind, der Bund, das Land und die Kommunen“).

Anmeldung bis spätestens zum 10. Januar 2019

„Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, bzgl. der Planung für die Demo am 23. Mai 2019 möchte ich es nicht unversucht lassen, auch DICH, EUCH und auch SIE zu fragen, ob Ihr dabei seid?

Wenn >JA<: Bitte die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung bis spätestens zum 10.01.2019 an nachfolgende Adresse senden: Udo Bergfeld, Bürgerinitiative Siedelsbrunn, Lichtenklingerstraße 32, 69483 Wald-Michelbach ...oder einfach eingescannt per Mail an: bergfeldandfriends(at)gmx.de senden.

Bzgl. der Anreise, Übernachtung werden derzeit Angebote für den Raum Bergstraße & Odenwald eingeholt. Hierüber wird zeitnah informiert.

Anreise und eventuelle Übernachtung können auch selbst organisiert werden

Die Anreise und eventuelle Übernachtung(en) kann natürlich auch jede Bürgerinitiative bzw. jeder Teilnehmer selber organisieren.

Der voraussichtliche Demo-Startzeitpunkt, auf dem Pariser Platz, wird zwischen 14 Uhr und 14.30 Uhr liegen.

Der in Planung befindliche Demonstrationszug würde voraussichtlich vor dem Brandenburger Tor/ Pariser Platz beginnen und mit einer anschließenden Kundgebung vor dem Reichstagsgebäude enden.