NEWS

Ab 2018 mehr Geld vom Bund fĂŒr die Kommunen im Landkreis Odenwald

Bundestagsabgeordneter Dr. Jens Zimmermann kritisiert die Hessische Landesregierung, die Bundesmittel in ihrer sogenannten "Hessenkasse" verschwinden lasse und damit Etikettenschwindel betreibe.

MdBDr. Jens Zimmermann: Bei der Hessenkasse betreibt die Landesregierung Etikettenschwindel

ODENWALDKREIS. - Eine gute Nachricht fĂŒr die StĂ€dte und Gemeinden im Odenwaldkreis: Ab dem Jahr 2018 erhalten die Kommunen mehr Geld. Die finanziellen Mittel fließen ĂŒber eine Erhöhung der Umsatzsteuer direkt vom Bund an die StĂ€dte und Gemeinden.

„Unsere Kommunen brauchen mehr Geld fĂŒr wichtige Investitionen. Deshalb bin ich froh, dass wir im Bundestag Ende 2016 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet haben“ so Dr. Jens Zimmermann, der zustĂ€ndige SPD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages.

„Denn hierdurch erhalten die StĂ€dte und Gemeinden im Odenwaldkreis etwa 2 Millionen Euro1 direkt vom Bund. Das erreichen wir ĂŒber eine Erhöhung des Anteils an der Umsatzsteuer, die den Kommunen zusteht“, erlĂ€utert Zimmermann.

Neben den finanziellen Mitteln ĂŒber die Umsatzsteueranteile enthĂ€lt das Paket des Bundes noch weitere Entlastungen. Hierzu gehören ab 2018 jĂ€hrlich etwa 75,2 Mio. Euro, die das Land Hessen vom Bund als Anteil an einer Milliarde ĂŒber den Umsatzsteuerfestbetrag erhĂ€lt („LĂ€ndermilliarde“).

Dieses Geld soll den Kommunen zugutekommen. Hessen gibt den Betrag jedoch nicht direkt weiter. „Die Landesregierung lĂ€sst diese Millionen in ihrer sogenannten Hessenkasse verschwinden.

Damit betreibt sie Etikettenschwindel, denn das Geld sollte den Kommunen zusĂ€tzlich zur VerfĂŒgung stehen. Stattdessen will sie mit den vorgesehenen RĂŒckzahlungsregeln zur Hessenkasse die Kommunen auch noch durch die HintertĂŒr belasten. Das ist doppelt dreist“, kritisiert Zimmermann.

Die Landesregierung hat nun vorgesehen, dass hessische Landkreise innerhalb von acht Jahren die HĂ€lfte der Kassenkredite wieder zurĂŒckzahlen mĂŒssen. Dieser Zeitraum ist nach Ansicht vieler LandrĂ€te zu kurz und deshalb nur ĂŒber eine Erhöhung der Kreisumlage durch den Landkreis möglich, die wiederum von den StĂ€dten und Gemeinden mitfinanziert werden muss.

„Es kann nicht sein, dass die Landesregierung fĂŒr die teilweise RĂŒckzahlung der Kassenkredite einen viel zu kurzen Zeitraum vorschreiben will. Ich stehe an der Seite der Landkreise und Kommunen“, so Zimmermann.

Weitere Informationen: Mit dem Ende 2016 beschlossenen „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von LĂ€ndern und Kommunen“ entlastet der Bund die Kommunen ab 2018 um jĂ€hrlich 5 Milliarden Euro. Internet: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2016-12-06-G-z-Beteiligung-d-Bundes-an-d-Kosten-d-Integration.html

1 Eigene Berechnungen anhand des Informationsschreibens des Hessischen Finanzministeriums vom 01.08.2017 zum VerteilungsschlĂŒssel fĂŒr den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer fĂŒr die Jahre 2018 bis 2020.