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Beratung über Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Melanie Trautmann (rechts), Pflegedienstleiterin Ambulante Pflege beim Pflegezentrum Odenwald, hat mit Barbara Neuß, Leiterin Hauswirtschaft und Betreuung, den Beratungsschwerpunkt der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für diesen Monat besprochen.Foto: Gert R. von Neindorff

Entlastung für pflegende Angehörige

ODENWALDKREIS / BEERFELDEN. - Viele pflegebedürftige Menschen werden zuhause von ihren Angehörigen gepflegt. Dies bedeutet oft eine starke zusätzliche Belastung, vor allem, wenn die Angehörigen daneben ihren eigenen Haushalt organisieren müssen.

Bei einer dringend benötigten Erholungsphase wegen Überlastung oder bei Krankheit wissen die pflegenden Angehörigen dann oftmals nicht, wer sich um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmert.

Hilfe vom Pflegezentrum Odenwald

Als Lösung bietet sich hier die Inanspruchnahme professioneller Hilfe an. Eine qualifizierte Versorgung kann dabei im Wege der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nach § 39 SGB XI erfolgen.

Bei der Verhinderungspflege erfolgt eine pflegerische Betreuung, die auch stundenweise sein kann, zu Hause. Bei der Kurzzeitpflege hingegen nimmt der pflegebedürftige Mensch vorübergehend Aufenthalt in einer stationären Einrichtung.

Durch das Pflegezentrum Odenwald kommt sowohl eine Betreuung zu Hause, aber auch ein vorübergehender Aufenthalt in der Seniorenresidenz Hedwig Henneböhl in Oberzent-Beerfelden, in Betracht.

Wichtig ist zu wissen, dass Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege auch kombiniert werden können. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist jedoch Voraussetzung.

Bei der Verhinderungspflege muss im Gegensatz zur Kurzzeitpflege bereits eine Vorauspflege gegeben sein, das heißt, die pflegebedürftige Person muss schon sechs Monate Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen haben. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2. Das Pflegegeld wird hälftig weitergezahlt.

Die durch Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege entstehenden Kosten werden durch die Pflegekasse für längstens vier Wochen je Kalenderjahr übernommen, und zwar für Verhinderungspflege 1.612 Euro und Kurzzeitpflege 1.774 Euro.

Der zur Verfügung stehende Betrag kann aber nicht auf das Folgejahr übertragen werden, sondern verfällt nach Ablauf eines Kalenderjahres, wenn er nicht in Anspruch genommen wurde.

Für die Stationäre Pflege gilt, dass jede Person mit Pflegegrad 2 bis 5 die Möglichkeit hat, Leistungen der Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege zu kombinieren. Mit dieser Möglichkeit kann der Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung länger als vier Wochen sein, jedoch höchstens acht Wochen.

Der zur Verfügung stehende Betrag erhöht sich dann auf 3.386 Euro. Weder bei der Verhinderungspflege noch bei der Kurzzeitpflege werden die Aufwendungen für Kost und Logis, die sogenannten Hotelkosten, übernommen.

Der dadurch entstehende Eigenanteil kann aus den nicht verbrauchten Leistungen des monatlichen Entlastungsbetrages von 125 Euro zur Erstattung bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Für die Ambulante Pflege gilt, dass es möglich ist, zu den Leistungen aus der Verhinderungspflege auch noch Leistungen aus der Kurzzeitpflege von maximal 806 Euro hinzuzunehmen, sofern diese noch nicht ausgeschöpft sind.

Das bedeutet, dass der Anspruch auf Verhinderungspflege auf maximal 2.418 Euro jährlich aufgestockt werden kann. Dieser Anspruch gilt für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5.

Pflegeberatung wird beim Pflegezentrum Odenwald groß geschrieben

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Pflegezentrum Odenwald erbringen außerdem eine qualifizierte Pflegeberatung für pflegebedürftige Menschen.

Dabei wird gemeinsam die aktuelle Pflegesituation besprochen und es werden Vorschläge zur Unterstützung und Entlastung gemacht. Darüber hinaus werden natürlich alle pflegerischen Fragen beantwortet.

Termine für Beratungsgespräche nach § 37 SGB XI und § 45 SGB XI können bei Sibylle Köhler vom Pflegezentrum Odenwald am Kreiskrankenhaus in Erbach unter der Telefonnummer 06062/9408-19 vereinbart werden.

Für alle Beratungsgespräche kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zu den pflegebedürftigen Menschen und Angehörigen nach Hause in das eigene Wohnumfeld.

Ansprechpartner bei Fragen

Bei Fragen zur Verhinderungspflege stehen beim Pflegezentrum Odenwald vier qualifizierte Anlaufstellen zur Verfügung: zum

Einen Melanie Trautmann, Pflegedienstleiterin Ambulant, in der Geschäftsstelle und bei der Mobilen Pflege Erbach/Michelstadt am Kreiskrankenhaus Erbach unter der Telefonnummer 06062/9408-31 und zum Anderen in Reichelsheim bei der Mobilen Pflege Gersprenztal unter der Telefonnummer 06164/54651.

Außerdem kann auch die Mobile Pflege Oberzent unter der Telefonnummer 06068/7599-514 sowie in der Unterzent die Mobile Pflege Bad König/Brombachtal unter der Telefonnummer 06063/58575 kontaktiert werden.

Bei Fragen zur Kurzzeitpflege ist die Pflegedienstleiterin Stationär, Angela Scheil, in der Seniorenresidenz Hedwig Henneböhl werktags in der Zeit von 08 Uhr bis 16 Uhr gerne unter der Telefonnummer 06068/7599-505 direkt ansprechbar.