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KOMMENTAR: Ãœbereifer oder Unkenntnis im Erbacher Magistrat?

Die Verabschiedung von Schöffen-Vorschlagslisten ist allen hessischen Kommunen zur turnusmäßigen Pflicht im 5-Jahresrhythmus auferlegt. Eine Formalie also. Dass dies zum Eklat in einem Stadtparlament führen könnte, ist mithin kaum zu erwarten.

Und doch haben es die Erbacher Stadtverordneten in ihrer jüngsten Sitzung geschafft, die Formalie zum Eklat mutieren zu lassen.

Die Ursache dazu findet sich allerdings nicht im Stadtparlament, sondern vielmehr in falschem Verwaltungshandeln, dem der Magistrat einstimmig gefolgt war, wie der Bürgermeister betonte (siehe dazu FACT-Beitrag unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).

Der Gesetzgeber verpflichtet den Magistrat zwar zur Prüfung der rechtskonformen Kriterien, wie Mindest- und Höchstalter, Wohnsitzübereinstimmung, Kenntnis der deutschen Sprache etc., und durchaus ist auch eine Auswahl nach persönlicher Eignung verpflichtend.

Dies schließt jedoch keineswegs die eigenmächtige Streichung einzelner Bewerber ein. Dieses Recht bleibt ausschließlich dem gesetzgebenden Souverän, dem Stadtparlament, vorbehalten. So hatte es auch Detlef Röttger von der Kommunalaufsicht des Odenwaldkreises klar kommuniziert.

Die Souveränität des Gremiums Stadtparlament wird alleine an der gesetzlichen Vorgabe deutlich: die Verabschiedung der Vorschlagslisten soll von zwei Dritteln der Parlamentsmitglieder verabschiedet werden.

Weshalb der Erbacher Magistrat glaubte, seinem gesetzgebenden Parlament vorgreifen zu müssen, bzw. diesem vier Bewerber vorenthalten wollte, bleibt dessen ureigenes Geheimnis. Übereifer oder Unkenntnis der Rechtslage in der Verwaltung bleiben hier die dünnen Erklärungsversuche.