Landrat Matiaske antwortet BI Vielbrunn: „Feststellung verdreht völlig die Tatsachen“
ODENWALDKREIS. - In einem offenen Brief antwortet der Landrat des Odenwaldkreises Frank Matiaske dem Sprecher der Bürgerinitiative >Zukunft Vielbrunn< Hans-Joachim Büchs auf dessen offenen Brief vom 27. Juni 2017 >BI Zukunft Vielbrunn: „Regionalplan wie FNP haben einen gemeinsamen Konstruktionsfehler“< (siehe FACT unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews) zur beabsichtigten Stellungnahme des Odenwaldkreises zum Teilplan erneuerbare Energien im Regionalplan Südhessen:
>Sehr geehrter Herr Büchs,
wie besprochen werden wir die Thematik in einem persönlichen Gespräch erläutern.
In ihrem E-Mail haben sie allerdings dem Kreisbrandinspektor des Odenwaldkreises vorgeworfen „in grob fahrlässiger Art und Weise den Brandschutz auszuhebeln“. Diese Feststellung verdreht völlig die Tatsachen. Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie hier wissentlich Fakten falsch darstellen, sondern Ihnen zugutehalte, dass Sie wahrscheinlich das damalige Verwaltungsgerichtsurteil falsch interpretieren, möchte ich den Sachverhalt klarstellen.
Da Sie diese Unterstellung in Ihrem Mail einem größeren Empfängerkreis zugänglich gemacht haben, wähle ich den gleichen Empfängerkreis zur Klarstellung.
Zunächst ist in o.g. Angelegenheit anzumerken, dass es beim damaligen Gerichtsverfahren, welches rechtlich ausschließlich vom Regierungspräsidium (RP) betreut wurde, weil deren Bescheid beklagt war, der Vorwurf genau in die andere Richtung ging.
Der Kläger war der Projektierer bzw. Betreiber der Anlage, so dass es in der Natur der Sache liegt, dass das Interesse des damaligen Klägers auf die Reduzierung der geforderten Brandschutzauflagen gerichtet war.
Im Rahmen des Verfahrens wurde auch ein gerichtliches Mediationsverfahren durchgeführt, welches jedoch zu keiner abschließenden Einigung führte, weshalb es dann am 10.07.2013 zu einem Erörterungstermin beim VG Darmstadt kam.
Damals gab das Gericht zu erkennen, dass die vom Brandschutz (Kreisbrandinspektor) ursprünglich geforderte Löschwassermenge von 1.600l/min. so nicht haltbar sein würde und die Anlagen am Hainhaus auch nicht einzeln, sondern gemeinsam betrachtet werden müssen.
Dementsprechend wurde vereinbart (vom Regierungspräsidium), einen Löschwasserbehälter von 12m³ (400l/min) vorzuhalten. Außerdem sei die Forderung einer Brandmeldeanlage ebenfalls nicht haltbar, weshalb darauf schließlich verzichtet wurde, zumal der Betreiber sich verpflichtet hat, eine umgehende telefonische Meldung an die Leitstelle infolge der technischen Überwachung der Anlagen sicherzustellen.
In späteren Bescheiden wurde die Entwicklung der Rechtsprechung bzw. der landesrechtlichen Vorgaben auch berücksichtigt. Die im Vergleich gefundene Lösung entspricht letztlich den Vorgaben des Fachausschusses beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (Merkblatt Windenergieanlagen stand 23.05.2012).
Bedeutsam ist dabei auch, so das Gericht damals, dass der zeitgleiche Brand mehrerer WEAs in einem Windpark unwahrscheinlich ist und der Odenwald von Hessen-Forst nicht als besonders Waldbrand-gefährdeter Bereich eingestuft wird.
Sehr geehrter Herr Büchs, ich darf Ihnen versichern, dass unserem Kreisbrandinspektor der Brandschutz sehr am Herzen liegt und hierbei insbesondere die Sicherheit der Rettungskräfte.
Er steht auch heute noch zu seinen in der Stellungnahme getroffenen Forderungen, die vom Regierungspräsidium bzw. dem Gericht nicht aufgegriffen wurden. Insofern ist es sehr verwunderlich, dass Sie gerade ihn in den Fokus Ihrer Kritik nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Matiaske, Landrat
Kreisausschuss Odenwaldkreis
Michelstädter Straße 12
64711 Erbach<