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BUND: „Was machte Harald Buschmann eigentlich für den Naturschutz?“

Der BUND Odenwald kritisiert die Untätigkeit von Harald Buschmann...

...bei den Pflanzungen aus Natur- und Umweltschutzgründen auf Baugrundstücken...

...während seiner fast 18-jährigen Bürgermeistertätigkeit in Erbach. Fotos: BUND Odenwaldkreis

Der BUND-Odenwald kritisiert die fast 18 Jahre währende Untätigkeit des Erbacher Verwaltungschefs auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes

ERBACH. - Aus Anlass der anstehenden Bürgermeisterwahl in Erbach fragt der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND-Odenwald) den für die Wiederwahl antretenden Bürgermeister Harald Buschmann, wie er denn in den abgelaufenen drei Wahlperioden die Verpflichtungen zum Umwelt- und Naturschutz umgesetzt habe.

„Eine einfache Antwort dazu liefern die Bebauungspläne der Stadt. Zwei zufällige Beispiele belegen die Untätigkeit des Erbacher Verwaltungschefs auf diesem Gebiet:

Beispiel 1: Bebauungsplan Alter Graben II

Der Plan für das Gewerbegebiet auf dem Gräsighang datiert etwa aus dem Jahr 2001, die letzte Änderung wurde im Oktober 2016 in Kraft gesetzt.

Die Erschließung der Baugrundstücke wird in diesen Monaten fertiggestellt, mit den Pflanzungen aus Natur- und Umweltschutzgründen wurde noch nicht begonnen.

Am 18.05.1999 schrieb der BUND zum damaligen Planentwurf: 'Pflanzgebot: ohne eine Begrenzung der Ein- und Ausfahren zu den Grundstücken dürfte sich ein typisches Gewerbegebiet entwickeln, dessen Grundstücke auf der gesamten Straßenlänge als Stellplatz ausgebildet sind. Die Begrünungsabsicht läuft ohne zusätzliche Absicherung im Plan ins Leere.'

Ein Blick in das Gewerbegebiet 19 Jahre später bestätigt leider die damalige Befürchtung.

Beispiel 2: Bebauungsplan Westhang

Der Plan für das Wohngebiet auf dem Westhang datiert aus dem Jahr 1976. Bis auf eines sind alle Baugrundstücke bebaut. Mit den Pflanzungen aus Natur- und Umweltschutzgründen wurde 40 Jahre später noch nicht begonnen.

Wie im Odenwald üblich, dürfte sich Herr Buschmann im ersten Beispiel damit herausreden, dass ja noch nicht alle Baugrundstücke bebaut seien und damit die Verpflichtung zu den Pflanzarbeiten noch nicht greife.

Diese Standardausrede der Odenwälder Verwaltungen beweist nur, wie wenig die 'Spezialisten' das Planungsrecht – insbesondere das Baugesetzbuch – verstanden haben. Dieses kennt nämlich kein Junktim zwischen Bebauung, Erschließung und den naturschutzfachlichen Festsetzungen eines B-Planes.

Schwieriger dürfte die Ausrede im Beispiel 2 werden. Etwa 40 Jahre Nichtstun ist zwar für die Erbacher Bürgermeister der Vergangenheit offenbar Standard, aber ob das für die Zukunft reicht, dürfte doch stark bezweifelt werden.“

BUND-Sprecher Harald Hoppe: „Der Umwelt- und Naturschutz steht zwar bei der Bevölkerung nicht sonderlich hoch im Kurs. Aber Spitzenpositionen mit Leuten zu besetzen, die die Regeln der Gemeinschaft nicht ernst nehmen, ist sicher keine gute Wahl.“ Der BUND fordert Bürgermeister Harald Buschmann auf, diesen seit 38 Jahren bestehenden Missstand umgehend zu beseitigen.