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Wasserentnahme jetzt auch aus Mümling und Seitengewässern untersagt

Untere Wasserbehörde weitet Verbot aus: „Zwingender Handlungsbedarf“

ODENWALDKREIS. - Wegen der anhaltenden Trockenheit darf nun auch aus der Mümling und ihren Seitenbächen kein Wasser mehr entnommen werden, zum Beispiel für die Gartenbewässerung.

Ein entsprechendes Verbot hat die beim Odenwaldkreis angesiedelte Untere Wasserbehörde ausgesprochen. Der zulässige Wert sei an den Landespegeln der Mümling in Michelstadt und Hainstadt unterschritten worden, so die Behörde.

„Damit ist ein zwingender Handlungsbedarf gegeben.“ Die zurzeit in den Gewässern verbleibende sehr geringe Wassermenge sei für das Überleben der Pflanzen- und Tierwelt dringend erforderlich.

Bereits Anfang Juli war die Entnahme von Wasser aus der Gersprenz und deren Seitenflüssen untersagt worden. Zuwiderhandlungen können geahndet werden. Wer die Verbote missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Untere Wasserbehörde informiert die Öffentlichkeit, sobald das Verbot der Wasserentnahme aufgehoben werden kann.