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Erste Hilfe in Zeiten von Corona

Zwar besteht eine generelle Pflicht zur Ersten Hilfe, doch die eigene Sicherheit steht im Vordergrund. Deshalb gilt ein begründbarer Verzicht in bestimmten Situationen nicht als Unterlassung. Wichtig ist es jedoch, über die Notrufnummer 112 den Rettungsdienst oder die Feuerwehr zu benachrichtigen. Foto: DRK Odenwaldkreis

Verpflichtungen und Besonderheiten

ERBACH. - „Die gesetzliche Pflicht zur Ersten Hilfe besteht auch trotz des Risikos einer Ansteckung, jedoch gibt es in der aktuellen Situation einige Ausnahmen“, sagt DRK-Bundesarzt Peter Sefrin.

Jeder muss im Maße der Zumutbarkeit helfen. Im Normalfall sollte dies selbstverständlich sein, in Zeiten von Corona neigt man aber zur Verunsicherung.

„An erster Stelle steht immer die eigene Sicherheit, gerade jetzt, da mit der Ansteckungsgefahr ein zusätzliches Risiko besteht“, unterstreicht auch Sabine Kugelmeier, Referentin für die Erste Hilfe beim Kreisverband Odenwaldkreis.

Es sollte der Mindestabstand von 1,50 Meter gewahrt werden, was jedoch im Ermessen der Person steht und von der Dringlichkeit der Maßnahme abhängt.

Ansonsten sollten Mund und Nase der hilfsbedürftigen Person mit einem Tuch abgedeckt und auch das eigene Gesicht geschützt werden. Man sollte mit den Betreffenden sprechen, sie beruhigen und nicht vergessen, bei Bedarf über den Notruf 112 den Rettungsdienst zu benachrichtigen.

Bis dieser eingetroffen ist, müsse man bei dem Patienten bleiben, da die Notfallsanitäter oft auf Informationen angewiesen seien.

Auf die Mund-zu-Mund-Beatmung sollten Ersthelfer im Falle einer Wiederbelebung wegen der aktuellen Lage verzichten, aber die Herzdruckmassage im Intervall von 100-120 Kompressionen pro Minute konsequent durchführen.

Und zwar so lange, bis Rettungsdienst und Notarzt eingetroffen sind und die Behandlung übernehmen. „Nun benötigen die Einsatzkräfte die Kontaktdaten der Ersthelfer, falls es zu Rückfragen kommt oder eine Infektion bei dem Betroffenen festgestellt wurde“, rät der Bundesarzt.

„Menschen, die zu einer Risikogruppe zählen, sollten zu Hause bleiben“, empfiehlt Sefrin weiter. Ansonsten müssten sie abwägen, ob Hilfeleistungen an Fremden unter Rücksichtnahme auf die eigene Sicherheit möglich sind.

„Auf jeden Fall sollte jemand mit Symptomen der Corona-Erkrankung keine direkte Erste Hilfe leisten, dafür aber auf jeden Fall den Notruf 112 wählen“, rät Sabine Kugelmeier abschließend.