Berufungsverfahren gegen früheren Landrat noch immer nicht terminiert
Vom Vorsitzenden Richter der 8. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt ist die Berufungsverhandlung gegen Ex-Landrat Dietrich Kübler (Odenwaldkreis) nach mehr als drei Jahren noch nicht terminiert: „Verjährungsrechtliche Problematik steht nicht im Raum“ + + + Für ein mögliches Folgeverfahren gegen einen Zeugen droht allerdings VerjährungODENWALDKREIS / DARMSTADT. - „Bescheißen darf man nicht, und hier wurde beschissen“, sagte der Vorsitzende Richter des Amtsgerichts Michelstadt, Helmut Schied, und verurteilte den früheren Odenwälder Landrat Dietrich Kübler (ÜWG) wegen erwiesener Untreue zum Nachteil des Odenwaldkreises am 20. Dezember 2017 zu einer siebenmonatigen Haftstrafe zur Bewährung und einer Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro.
Staatsanwältin Brigitte Lehmann, die die Anklage vertrat, legte unmittelbar danach Berufung gegen das Urteil ein. Anschließend nahmen auch die drei Verteidiger Küblers das Rechtsmittel der Berufung für ihren Mandanten in Anspruch.
Nach mehr als drei Jahren noch kein Berufungstermin bestimmt
Mehr als drei Jahre danach, Ende Februar 2021, hat die zuständige Berufungskammer beim Landgericht Darmstadt, die 8. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Happel, noch immer keinen Termin zum Beginn der Berufungsverhandlung bestimmt.
Mehrfachen Anfragen der FACT-Redaktion nach dem Fortgang des Verfahrens entgegnete der Pressesprecher des Landgerichts Darmstadt, Richter Dr. Jan Helmrich, stets lapidar analog der aktuellen Antwort: „Es ist zutreffend, dass ein Termin zur Hauptverhandlung in der genannten Sache noch nicht bestimmt wurde.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es Teil der richterlichen Unabhängigkeit ist, wann welches Verfahren terminiert wird. Gleichwohl ergibt sich aus der Verfassung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierzu, dass sogenannte >Haftsachen< vordringlich zu behandeln sind. Bei dem in Rede stehenden Strafverfahren handelt es sich um eine sogenannte >Nichthaftsache<.
„Verschleppungsvorwürfe werden zurückgewiesen“
Die zuständige Berufungskammer hat unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bislang Strafverfahren terminiert und verhandelt, die vordringlich zu bearbeiten waren.
Im Hinblick auf das hier anhängige Strafverfahren gegen Dietrich K. steht eine verjährungsrechtliche Problematik nicht im Raum.“
Nach FACT-Recherchen sind die von der zuständigen 8. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt in der jüngsten Vergangenheit insgesamt verhandelten Verfahren allerdings sehr überschaubar und nicht annähernd mit Arbeitsüberlastung in Einklang zu bringen.
Nur ein Prozesstermin seit Juni 2019 veröffentlicht
In den monatlichen Pressemitteilungen des Landgerichts Darmstadt über terminierte Verhandlungen findet sich seit Juni 2019 gerade einmal ein Termin der 8. Kleinen Strafkammer, wegen einer „Trunkenheitsfahrt“ im September 2020.
Dazu hat der Pressesprecher folgende Erklärung: „Soweit in der monatlichen Pressemitteilung des Landgerichts zu anstehenden Hauptverhandlungen in Strafsachen keine Termine der 8. Strafkammer verzeichnet sind, bedeutet dies nicht, dass die 8. Strafkammer nicht verhandelt, sondern nur, dass die terminierten Verfahren nicht derart gewichtig sind, um sie in die Pressemitteilung aufzunehmen.“
Den Vorwurf der Prozessverschleppung weist Pressesprecher Dr. Jan Helmrich gleichwohl zurück.
Verjährung droht für mögliches Folgeverfahren
Auch bei der Darmstädter Staatsanwaltschaft macht sich offenbar Eilbedürftigkeit in dieser Angelegenheit breit, weil in einem avisierten Folgeverfahren Verjährung droht. Deshalb fragt auch die Ermittlungsbehörde nach eigenem Bekunden regelmäßig, gleichwohl ebenso erfolglos, nach der Terminierung der Berufungsverhandlung durch die 8. Strafkammer beim Landgericht.
Brigitte Lehmann als Anklagevertreterin im Strafprozess Kübler hatte bereits während des Prozessverlaufs 2017 und danach noch im Folgejahr angekündigt, bei einem der Hauptzeugen bestehe der dringende Anfangsverdacht einer uneidlichen Falschaussage.
Vor einer möglichen Anklageerhebung gegen diesen Zeugen wolle sie jedoch den Verlauf des Berufungsverfahrens gegen Dietrich Kübler abwarten.