Infektionszahl steigt wieder: Ausgangssperre an Silvester bleibt bestehen
ODENWALDKREIS / ERBACH. - Die Zahl der registrierten Infektionsfälle ist nach den feiertagsbedingten geringen Steigerungen aktuell wieder stärker gewachsen. Sie lag am gestrigen Dienstag, 29. Dezember, 16 Uhr, bei 2.304. Das sind 51 mehr als am Vortag.
Die Zahl der verstorbenen Personen erhöht sich um drei auf 120. Die drei Verstorbenen lebten in Pflegeheimen und gehörten zu den Altersgruppen 60 bis 69 Jahre (zwei) und 80 bis 89 Jahre.
Insgesamt gelten 1.775 Personen als genesen, 77 mehr als am Vortag. Der Infektionssaldo ist auf 409 gesunken.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt dem Robert-Koch-Institut zufolge am heutigen Mittwoch, 30. Dezember, 00:00 Uhr, bei 203,7. In den vergangenen sieben Tagen erfasste das Gesundheitsamt 197 neue Corona-Infektionen.
In der Unterzent gab es 70 Fälle (Höchst 28, Breuberg 28, Lützelbach 14), in Erbach/Michelstadt 61 (Erbach 31, Michelstadt 30) und in Bad König/Brombachtal 41 (Bad König 29, Brombachtal 12).
18 Fälle wurden im Gersprenztal registriert (Reichelsheim 8, Brensbach 8, Fränkisch-Crumbach 2) und sieben in Mossautal/Oberzent (Mossautal 4, Oberzent 3).
Auf den Corona-Stationen im Gesundheitszentrum in Erbach werden 40 Patienten betreut. Davon benötigen acht eine intensivmedizinische Behandlung. In Kliniken außerhalb des Kreises befinden sich zehn weitere Personen.
Folgende Alten- und Pflegeheime stehen zum Teil oder ganz unter Quarantäne: Rosenhöhe, Haus Brunnengarten und Blaues Haus in Bad König, Haus Cordula II in Oberzent und das Haus Bonum in Michelstadt.
Betroffen sind außerdem einige Schülerinnen und Schüler der Schule am Sportpark in Erbach. Kindertagesstätten stehen derzeit nicht unter Quarantäne.
Hinweis zu Silvester:
Die aktuelle Allgemeinverfügung behält ihre Gültigkeit. Das heißt, dass es an Silvester eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr gibt. Erlaubt ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur aus gewichtigen Gründen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum ist kein solcher Grund und damit nicht gestattet.
Auf Privatgelände dürfen Feuerwerkskörper abgebrannt werden, das gilt für die eigene Wohnung sowie den jeweils dazugehörigen Balkon, Terrasse und Garten, nicht aber für gemeinschaftlich mit anderen genutzte Flächen.
Die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Verwendet werden dürfen nur Feuerwerkskörper, die in Deutschland zugelassen sind.
Die Kreisverwaltung warnt eindringlich davor, Feuerwerkskörper abzubrennen, die aus dem Ausland stammen und diese Zulassung nicht haben.
„Jeder ist mitverantwortlich, Verletzungen durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auszuschließen, damit das durch die Corona-Pandemie sehr stark belastete Gesundheitswesen nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden muss.“
Zusatz: Der Brensbacher Reiner Müller hält im Internet tagesaktuelle Charts zu den Coronavirus-Fallzahlen im Odenwaldkreis sowie landes- und bundesweite Vergleichszahlen bereit. Interessierte finden diese unter: www.mueller-kredel.de.