„Lernen, Lehren und Leben an Schulen weiter verbessern“
Staatssekretär Metz überreicht Schülerkonto an Ersten Kreisbeigeordneten GrobeisODENWALDKREIS / MICHELSTADT. - Seine Schulen und damit deren Instandhaltung und Ausbau sind dem Odenwaldkreis schon immer ein besonderes Anliegen.
Dafür steht nun auch Geld aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) des Landes Hessen zur Verfügung.
Justizstaatssekretär Thomas Metz übergab heute am Beruflichen Schulzentrum Odenwaldkreis in Michelstadt das sogenannte Schülerkonto an den Ersten Kreisbeigeordneten Oliver Grobeis.
„Jeder Schulträger kann eigenständig über sein jeweiliges Schülerkonto verfügen, um Lernen, Lehren und Leben an unseren Schulen weiter zu verbessern“, erklärte Metz die Maßnahme. Der Odenwaldkreis erhält im Zuge des KIP rund 10 Millionen Euro für Investitionsmaßnahmen. 25 Prozent der jeweiligen Investitionskosten muss der Kreis selbst tragen.
„Der größte Investitionsposten im Haushalt des Odenwaldkreises ist jedes Jahr der für die Schulen im Kreisgebiet.
Dass wir bei unseren Bemühungen, die Gebäude und Ausstattungen für unsere Schülerinnen und Schüler immer weiter zu verbessern, nun von Bund und Land unterstützt werden, freut uns sehr“, bedankte sich der Erste Kreisbeigeordnete Oliver Grobeis im Beisein von den Landtagsabgeordneten Judith Lannert und Rüdiger Holschuh sowie der Kandidatin der CDU für die kommende Landtagswahl, Sandra Funken, und dem kaufmännischen Leiter des Bau- und Immobilienmanagements Rolf Anthes.
Begrüßt wurde die Gruppe vom Schulleiter des Beruflichen Schulzentrums Wilfried Schulz.
Die Mittel aus dem KIP müssen bis Ende dieses Jahres beantragt werden, dementsprechend wird das Bau- und Immobilienmanagement des Odenwaldkreises auch die Planungen für die Maßnahmen in diesem Jahr abschließen.
Der Abruf der Mittel und somit auch der eigentliche Bau müssen nicht in diesem Jahr begonnen oder abgeschlossen werden. Geplant ist, dass das Berufliche Schulzentrum Odenwaldkreis in Michelstadt und die Georg-August-Zinn-Schule in Reichelsheim von dem Programm profitieren.
Die entsprechenden Ausarbeitungen werden den Kreisgremien zum Beschluss vorgelegt, bevor dann der Antrag beim Land gestellt werden kann.