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Saskia Denger und Annette Pilger übernehmen Beratungseinsätze

Saskia Denger (links oben) und Annette Pilger (links im Gruppenbild) führen die Beratungsgespräche nach § 37 Sozialgesetzbuch XI (SGB) beim Pflegezentrum Odenwald am Kreiskrankenhaus in Erbach durch. Hier besucht Annette Pilger in der Stadt Oberzent in deren Zuhause Irena Poldrugo und ihre Tochter Pia Walz-Nagel zu einem Beratungsgespräch. Foto: Gert R. von Neindorff

Pflegezentrum Odenwald hat zwei feste Ansprechpartnerinnen für Beratungsgespräche

ODENWALDKREIS / BEERFELDEN. - Die Beratungsgespräche nach § 37 des Pflegeversicherungsgesetzes können in der Geschäftsstelle des Pflegezentrums Odenwald am Kreiskrankenhaus in Erbach vereinbart werden.

Einfach die Telefonnummer 06062/9408-19 wählen. Dann kommen Annette Pilger für das Mümlingtal und Saskia Denger für das Gersprenztal vom Pflegezentrum Odenwald zu den pflegebedürftigen Menschen und Angehörigen.

Sie beraten unter anderem über Behandlungs- und Grundpflege, Hauswirtschaftliche Angebote, Betreuungsleistungen, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie “Essen auf Rädern”.

Informiert wird auch über die stationären Pflegeangebote, wie in der Seniorenresidenz Hedwig Henneböhl in Oberzent-Beerfelden.

Der Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI soll die Qualität in der häuslichen Pflege sicherstellen und wird durchgeführt, wenn die Pflege bereits stattfindet. Dies geschieht, indem die Pflege durch regelmäßige Besuche begleitet wird.

Die Beratungsbesuche sind ab Pflegegrad 2 verpflichtend für Pflegegeldempfänger, die keine Unterstützung durch einen zugelassenen Pflegedienst erhalten. Alle Pflegegeldempfänger müssen sich selbst um den Beratungseinsatz kümmern.

Sie werden von der Pflegekasse nicht darauf hingewiesen, dass wieder eine Beratung ansteht. Die Pflegekasse kann bei Nichteinhaltung das Pflegegeld kürzen. Im schlimmsten Fall kann das Pflegegeld sogar komplett gestrichen werden.

Deshalb sollten die Pflegegeldempfänger auf die folgenden Fristen achten:

Pflegegrad 1: Beratungseinsatz nicht vorgeschrieben, 1x pro Halbjahr möglich.

Pflegegrad 2 und 3: 1x pro Halbjahr verpflichtend, Fristen 30.06. und 31.12 jährlich.

Pflegegrad 4 und 5: 1x pro Vierteljahr verpflichtend, Fristen 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. jährlich.

Als qualifizierte Mitarbeiter nach § 72 SGB XI eines zugelassenen Pflegedienstes führen Saskie Denger für das Gersprenztal und Annette Pilger für das Mümlingtal die Beratungsgespräche beim Pflegezentrum Odenwald durch.

Kontakte

Fragen zu den Leistungen in der ambulanten Alten,- Kranken- und Kinderkrankenpflege können an

- die Mobile Pflege Erbach/Michelstadt, Elsa-Brändström-Straße 13 in Erbach, Tel. 06062/9408-0,

- die Mobile Pflege Gersprenztal, Hochstraße 2 in Reichelsheim, Tel. 06164/54651,

- die Mobile Pflege Bad König/Brombachtal, Bahnhofstraße 47 in Bad König, Tel. 06063/58575

- die Mobile Pflege Oberzent in der Seniorenresidenz Hedwig Henneböhl, Krähberger Weg 49 in Beerfelden, Tel. 06068/7599-514 gerichtet werden.