NEWS

Nächtliches Tempolimit in Erbach, Höchst und Reichelsheim

Wegen Lärmschutz auf bestimmten Straßenabschnitten Beschränkung auf 30 km/h

ERBACH / HÖCHST / REICHELSHEIM. - Das Landratsamt setzt den vom Regierungspräsidium Darmstadt erstellten Lärmaktionsplan für den Straßenverkehr um. In Erbach, Höchst und Reichelsheim wird auf Abschnitten von drei Bundesstraßen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt.

Auf der B 45 in Erbach gilt „30“ zukünftig zwischen Hauptstraße und Eisenbahnbrücke auf einer Länge von rund 1,3 km. Die Tempo-30-Regelung an der Grundschule in Erbach bleibt bestehen. Dort gilt die Beschränkung zukünftig von 22 bis 13 Uhr.

In Höchst betrifft das Tempolimit die Erbacher Straße (B 426) zwischen der Ampel und dem Kreisel auf etwa 300 Metern. In Reichelsheim wird die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 38 für rund 1,2 km zwischen dem Ortseingang von Brensbach kommend bis zur Hirschwirtstraße festgelegt.

Die entsprechenden Beschilderungen werden in den nächsten Tagen von der Straßenmeisterei aufgestellt. Mit der Maßnahme wird die nächtliche Lärmbelastung der Anwohner deutlich reduziert.

Die möglichen erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Verkehrslärm mit sich bringt, haben zu einer EU-Regelung geführt, die die Mitgliedsstaaten zur Erarbeitung eines Konzeptes zur Reduzierung der schädlichen Lärmauswirkungen anhält.

In Deutschland werden dazu Lärmaktionspläne aufgestellt, die alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden müssen. In der nun durchgeführten dritten Runde der Lärmaktionsplanung wurden weitere Straßen in die Betrachtung einbezogen.

Die ausgewiesenen Lärmpegel werden dabei nach einem vorgegebenen Rechenverfahren ermittelt, berücksichtigt werden unter anderem die Verkehrsmengen, die Lkw-Anteile, die zulässige Geschwindigkeit sowie die baulichen und topografischen Verhältnisse.

Lärmwertmessungen finden nicht statt. Zum einen weil die bei Messungen auftretenden Verkehrsmengen zufällig und nicht repräsentativ sind. Zum anderen weil alle Umgebungsgeräusche einfließen und Messungen Witterungseinflüssen unterliegen.

Bei einer Überschreitung von gesundheitlich bedenklichen Lärmwerten sind Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu treffen. Bauliche Änderungen wie zum Beispiel Lärmschutzwände sind in bebauten Ortsdurchfahrten in der Regel nicht möglich. Schnelle und kostengünstige Verbesserungen lassen sich durch Geschwindigkeitsbeschränkungen erzielen.