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Regierungspräsidium genehmigt weitere Windkraftanlage am Hainhaus

Aktuell erteilte das RP der whs-Gesellschaft für Energietechnik mbH die Genehmigung zur Errichtung einer weiteren Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von 241 Metern am Hainhaus. Foto: Wikipedia

ODENWALDKREIS / LÜTZELBACH. - Der whs-Gesellschaft für Energietechnik mbH (Erzhausen) wurde aktuell durch das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) die Genehmigung zur Errichtung einer „Windkraftanlage Nr. 10“ am Hainhaus nahe dem Lützelbacher Ortsteil Haingrund nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) erteilt.

Die Genehmigung erfolgte trotz des verweigerten Einvernehmens der Gemeinde Lützelbach. Der Sofortvollzug wurde angeordnet. Eine Klage hätte keine aufschiebende Wirkung, teilte das RP mit.

Errichtet werden soll eine Windkraftanlage vom Typ Vestas V 150 mit einer Nennleistung von 4,2 MW, einer Nabenhöhe von ca. 166 m und einem Rotordurchmesser von ca. 150 m, mithin einer Gesamthöhe von 241 m. Das machte das RP mit Datum vom Montag, 28. Juni, öffentlich.

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel erhoben werden. Auf Antrag kann der VGH die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wiederherstellen.

Eine Ausfertigung dieses Genehmigungsbescheides liegt vom Tage nach der Bekanntmachung an zwei Wochen, vom Dienstag, 29. Juni 2021, bis Montag, 12. Juli 2021, im Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Zimmer 2.059 aus und kann dort während der Dienststunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 06151 12 3752) eingesehen werden.

Im gleichen Zeitraum liegt eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides im Rathaus der Gemeinde Lützelbach, Mainstraße 1, 64750 Lützelbach, Zimmer 204 (Liegenschaftsamt) aus und kann während der Dienststunden eingesehen werden.

Bürgerinnen und Bürger, die dort Einsicht nehmen möchten, werden gebeten am Rathauseingang zu klingeln (Vorzimmer Bürgermeister Olt / Sitzungszimmer) oder sich telefonisch unter der Telefonnummer 06165-3070 anzumelden.

Die Klagefrist beginnt am Tage nach dem Ende der Auslegungsfrist, am Dienstag, 13. Juli 2021, und läuft bis zum Donnerstag, 12. August 2021.