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Steigende Antragszahlen von Familien für Bedarfe im Bildungspaket

Übersicht der verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe. Foto: Saskia Hofmann / Kreisverwaltung

Unterstützung durch Bildung und Teilhabe wieder stärker nachgefragt

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Die Corona-Beschränkungen sind größtenteils aufgehoben, vor allem in Schulen und Kindergärten ist ein Stück weit Normalität zurückgekehrt.

So werden wieder Mittagessen in den Einrichtungen angeboten, kleinere Feste finden statt und Ausflüge und Klassenfahrten werden durchgeführt. Auch viele Vereine, sei es im sportlichen oder kulturellen Bereich, führen ihre Angebote fort.

Viele Familien nutzen deshalb wieder verstärkt die Leistungen für Bildung und Teilhabe, um ihren Kindern die Teilnahme an den verschiedenen Aktivitäten zu ermöglichen. Im Rahmen des Bildungspakets können bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die mit ihren Familien Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen,

Förderungen für Schülerbeförderung, für die Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung, für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, für Ausflüge und Klassenfahrten, Schulbedarf oder für Nachhilfe erhalten.

Auch der Fachbereich „Bildung und Teilhabe“ beim Kreisausschuss des Odenwaldkreises in Erbach verzeichnet steigende Antragszahlen für alle Bedarfe im Bildungspaket. Wurden von Januar bis Juni 2021 insgesamt 351 Anträge gestellt, sind es im Vergleichszeitraum 2022 mit 658 Anträgen fast doppelt so viele.

„Für den zurückliegenden Zeitraum ist dieser Trend hauptsächlich auf den wieder aufgenommenen Regelbetrieb in den Schulen und Kindergärten zurückzuführen.

Hinzukommen werden in den kommenden Monaten noch zahlreiche Anträge der ukrainischen Flüchtlinge, nach deren Rechtskreiswechsel zum 1. Juni dieses Jahres von der Asylstelle zum Kommunalen Job-Center.

Meist sind es Frauen mit minderjährigen und schulpflichtigen Kindern, die im Odenwaldkreis Zuflucht gesucht haben.

Für diese ist die Förderung im Rahmen des Bildungspakets besonders interessant. Förderungen von Vereinsbeiträgen ermöglichen beispielsweise die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben und können so das Ankommen in Deutschland unterstützen“, erklärt Jürgen Heisel, Abteilungsleiter des Kommunalen Service-Centers, dem der Fachbereich „Bildung und Teilhabe“ zugeordnet ist.

Auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden die Kundinnen und Kunden in Beratungsgesprächen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Job-Centers oder des Kommunalen Service-Centers hingewiesen.

So wird unter anderem zweimal im Jahr, im August und im Februar, Geld für die Ausstattung mit Schulbedarf ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt dabei automatisch an die Familien, über die im Arbeitslosengeld II-Hauptantrag hinterlegten Informationen.

Auch Kosten für die Schülerbeförderung, für die Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung und für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, wie beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder für Unterricht in künstlerischen Fächern, wie Musikunterricht, können übernommen werden.

Hierfür ist lediglich ein schriftlicher Hinweis nötig, welche Leistungen man in Anspruch nehmen möchte. Wer Lernförderung für sein Kind benötigt, kann auch diese relativ unbürokratisch beantragen.

Es ist lediglich eine Stellungnahme des Lehrpersonals über den Lernförderbedarf notwendig sowie die Bescheinigung über die Anmeldung bei einer Nachhilfeeinrichtung.

Wer Fragen zum Thema Bildung und Teilhabe hat, kann sich hierzu gern per E-Mail (butsgb(at)odenwaldkreis.de) an das Kommunalen Service-Center wenden.

Telefonisch geben dort Beate Heckmann (Telefon: 06062 70-1621) und Jennifer Kredel (Telefon: 06062 70-1597) gern Auskunft. Anfragen für den Bereich „Kinderzuschlag und Wohngeld“ erfolgen bitte an butwohngeld(at)odenwaldkreis.de.