Novelle des hessischen Denkmalschutzgesetzes pro GRÜNER Windausbaupolitik verabschiedet
WIESBADEN / ODENWALD. - Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde am 28. November vergangenen Jahres die Novelle des hessischen Denkmalschutzgesetzes verabschiedet, erklärt Peter Geisinger, Vorsitzender Vernunftkraft Odenwald e.V., in seiner jüngsten Pressemitteilung.
„Sie enthält diverse Veränderungen, ganz im Sinne grüner Windkraftausbaupolitik und gilt seit dem 6. Dezember 2016. Entscheidend sind die § 9 (1) und § 18 (1):
§9 (1) Die Behörden haben bei allen Entscheidungen und Genehmigungen die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes besonders zu berücksichtigen.
§18 (4) Wenn das öffentliche Interesse an der beabsichtigten Maßnahme entgegenstehenden Gründen des Denkmalschutzes überwiegt, ist die Maßnahme zu genehmigen.“
Die Abstimmung dazu habe im hessischen Landtag folgendes Ergebnis erbracht: CDU: dafür; Bündnis 90/Die Grünen: dafür; SPD: dafür; FDP: dagegen; Die Linke: Enthaltung
„Klima- und Ressourcenschutz sind in Genehmigungen für WKA schon mehrfach als überwiegendes öffentliches Interesse definiert worden. Die Folgen möge sich jedermann/Frau ausmalen, vor Allem für die herausragende Landmarke Veste Otzberg!“
Wieder einmal bestätige sich, wie schon bei der Novelle des Bundes-Naturschutzgesetzes, „dass im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windkraft politisch gilt: Was nicht passt, wird passend gemacht“, sagt Geisinger und ergänzt: „Der Bürger hat auch dazu - voraussichtlich am 24. September - das Wort.“
Weitere Infos unter: www.vernunftkraft‐odenwald.de