Bad König: Blumenhändler mit fremder Fahrerkarte unterwegs
Polizei erhebt 3.000 Euro Sicherheitsleistung und leitet Strafverfahren einBAD KÖNIG. - Spezialisten der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen stoppten am frühen gestrigen Mittwochabend, 12. Juni, auf der Bundesstraße 45 den Lastwagen eines Blumenhändlers aus den Niederlanden.
Der 25 Jahre alte Fahrer wurde in der Vorwoche bereits von der Polizei überprüft und wegen gravierender Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten von den Beamten „zwangsweise“ für neun Stunden zum Schlafen geschickt.
Bei der aktuellen Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten bemerkten die Ordnungshüter erneut Unstimmigkeiten. Wie sich anschließend herausstellte, benutzte der Brummifahrer verbotenerweise eine fremde Fahrerkarte, um länger am Steuer sitzen zu können.
Gegen den 25-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Fälschung beweiserheblicher Daten eingeleitet. Der Mann musste an Ort und Stelle zur Sicherung des Strafverfahrens 3.000 Euro entrichten.