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Odenwaldkreis schafft Voraussetzungen für Schulbeginn

Strenge Regeln in Schulen und für Schulbusverkehr: „Landesvorgaben umgesetzt“

ODENWALDKREIS. - Unter strengen, vom Kultusministerium erlassenen Hygienevorgaben beginnt für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen am Montag, 27. April, der Unterricht wieder.

Schuldezernent Oliver Grobeis hat die Schulleiterinnen und -leiter angeschrieben und sie noch einmal auf die Hygienemaßnahmen in den Schulen sowie auf Regelungen im Schulbusverkehr hingewiesen.

„Wir haben binnen kurzer Zeit die Vorgaben des Kultusministeriums, die uns erst am vergangenen Mittwoch gegen 19 Uhr erreicht haben, umgesetzt und so die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Schulen wieder öffnen können“, hebt Grobeis hervor.

Zur Vermeidung einer Ansteckung mit dem Corona-Virus sieht der Hygieneplan des Kultusministeriums unter anderem vor, dass auch in den Schulen ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden muss.

Tische in Klassenräumen müssten entsprechend weit auseinandergestellt werden. In der Regel sollen in einem Klassenraum maximal 15 Schülerinnen und Schüler sitzen. Partner- und Gruppenarbeit sind nicht möglich.

„Das ist richtig. Ich weiß aber auch, dass es im Schulalltag außer dieser noch viele weitere Anforderungen geben wird, die zu erfüllen sind“, so Grobeis. „Unsere Schulverwaltung sowie das Bau- und Immobilienmanagement Odenwaldkreis helfen, wo es geht, damit die Schülerinnen und Schüler sowie die ganze Schulgemeinde gesund bleiben.“

So sorge das Bau- und Immobilienmanagement etwa dafür, dass der erhöhte Bedarf an Seife, Handtuch- und Toilettenpapier an den Schulen gedeckt werde. Ebenso habe es spezielle Anweisungen für das Reinigungspersonal gegeben.

„Bei der Schulverpflegung ist bei der Verarbeitung und Ausgabe von Lebensmitteln - wie bisher - auf strenge Hygiene zu achten“, fügt Grobeis hinzu. „Eine Maskenpflicht für Schulen gibt es derzeit nicht. Schülerinnen und Schüler können natürlich Masken tragen, wenn sie das möchten.“

Anders ist es im Schulbusverkehr: Dort gilt, wie im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr, ab Montag eine Maskenpflicht. „Ich gehe davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler verantwortungsbewusst sind und sich daran halten“, so Grobeis.

Er erinnert daran, dass an den Schulhaltestellen das aufsichtführende Lehrpersonal dafür sorgen muss, dass beim Einstieg in die Busse das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern gewährleistet wird.

Er empfiehlt überdies dringend, angebotene Anfahrten zur 1. und 2. Schulstunde und Rückfahrten nach der 5. und 6. Schulstunde sowie auch bestehende Nachmittagsfahrten zu nutzen, um das Schüleraufkommen zu verteilen. Alle Fahrpläne sind auf der Seite www.odenwaldmobil.de veröffentlicht.

Für Fragen steht das Serviceteam der Mobilitätszentrale unter der Telefonnummer 06061 979988 zur Verfügung. „Ich danke unserer für den Nahverkehr zuständigen Abteilung bei der OREG für ihr Engagement. Auch das trägt zu einem möglichst reibungslosen Beginn des Unterrichts wesentlich bei“, so Grobeis.