NEWS

Das Förderprogramm >STARKES DORF – Wir machen mit!< geht in die 4. Runde

Das Förderprogramm STARKES DORF der Hessischen Staatskanzlei soll gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Ortes bzw. eines Ortsteils stärken, den Zusammenhalt der Generationen fördern und die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. Foto: Pressedienst Oberzent

Die Hessische Staatskanzlei informiert: Seit Januar 2021 können wieder Anträge gestellt werden

WIESBADEN / OBERZENT. - Gefördert werden durch das Programm >STARKES DORF – Wir machen mit!< Maßnahmen (Kleinprojekte), die den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Ortes bzw. eines Ortsteils stärken, den Zusammenhalt der Generationen fördern und die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern.

So können zum Beispiel die Gestaltung eines Platzes, das Aufstellen einer Bank aber auch das gemeinsame Errichten eines Spiel- oder eines Grillplatzes bezuschusst werden.

Nicht förderfähig sind einmalige Veranstaltungen, Feste, Märkte etc. Der jeweilige Zuschuss bewegt sich zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro. Das Projekt muss noch im Jahr 2021 abgeschlossen werden.

Das Förderprogramm STARKES DORF

Das Programm ist als Wettbewerb konzipiert, um den sich Vereine, Verbände, Freiwilligenagenturen sowie gemeinnützige Organisationen und private Initiativen mit gemeinnützigem Träger bewerben können.

Ortsbeiräte sind nicht antragsberechtigt. Für die Bearbeitung der Anträge ist die Reihenfolge des Eingangs maßgeblich. Nach Ausschöpfen des jährlichen Budgets können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden.

Alle Informationen hierzu finden Interessierte unter https://staatskanzlei.hessen.de/starkes-dorf-wir-machen-mit . FĂĽr die Bewerbung soll das dort angebotene Online-Formular Verwendung finden.

Auch weitere notwendige Unterlagen können auf dieser Seite heruntergeladen werden, wie die Richtlinie zum Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ und der Verwendungsnachweis.