Stiftung „Jugend-Förderpreis für Beerfeldener Vereine“
BEERFELDEN. - Es wird nochmal daran erinnert, dass die Anträge für die Vergabe der jährlichen Förderpreise bis zum 28. Februar 2017 einzureichen sind. Höhe der Förderung: Ausgelobt werden drei Geldpreise und Trostpreise, deren Höhe sich aus dem Stiftungsertrag ergibt, zur Zeit 5.000 Euro für den ersten Preis, 3.000 Euro für den zweiten Preis, 1.500 Euro für den dritten Preis.
Weitere Auskünfte und Hinweise sind bei der nachstehend genannten Adresse zu erhalten: Stiftung „Jugend-Förderpreis für Beerfeldener Vereine“, Metzkeil 1, 64743 Beerfelden, Internet: www.beerfelden.de/, E-Mail: gottfried.goerig(at)beerfelden.de