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Gewalt gegen Frauen: Umsetzung der Istanbul-Konvention gefordert

ODENWALDKREIS. - Im Rahmen ihrer jĂŒngsten Fraktionssitzung beschĂ€ftigte sich die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN intensiv mit dem Thema Gewalt gegen Frauen und die Umsetzung der Istanbul-Konvention im Odenwald.

Aus dem Jahresbericht 2020 des Frauenhauses im Odenwaldkreis geht hervor, dass seit Beginn der Corona-Pandemie ein deutlicher Anstieg an Anrufen beim Bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, das Opfern hĂ€uslicher Gewalt eine anonyme und kostenlose Erstberatung in 18 verschiedenen Sprachen anbietet, zu verzeichnen ist.

Dies bestÀtige auch die Polizeistatistik, die einen Anstieg der gemeldeten FÀlle hÀuslicher Gewalt im Odenwaldkreis um 45% im Vergleich zum Vorjahr vermeldet.

Der „One Billion Rising“ Aktionstag und der Internationale Frauentag am 8. MĂ€rz sind Anlass fĂŒr die grĂŒne Kreistagsfraktion, auf die alltĂ€gliche Gewalt gegen Frauen und MĂ€dchen aufmerksam zu machen.

Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt und kommt in allen Gesellschaftsschichten vor. Als Ergebnis der Diskussion formulierte die Stellvertretende Fraktions-Vorsitzende, Elisabeth BĂŒhler-Kowarsch, eine Anfrage an den Kreisausschuss, die sich mit der Umsetzung der Istanbul Konvention im Odenwaldkreis beschĂ€ftigt.

Dieses Übereinkommen des Europarates zur VerhĂŒtung und BekĂ€mpfung von Gewalt gegen Frauen, das mit der Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland am 1.2.2018 Gesetzeskraft erlangt hat, mĂŒsse auf allen staatlichen Ebenen, selbstverstĂ€ndlich auch im Odenwaldkreis, umgesetzt werden.

Von der Istanbul Konvention könne eine große Wirkung ausgehen, so die GrĂŒnen, wenn alle politisch Verantwortlichen sich dieser Aufgabe stellen wĂŒrden. Der effektive Gewaltschutz von Frauen und ihren Kindern sei nach wie vor in Deutschland nicht gewĂ€hrleistet.

Daher möchte die Kreistagsfraktion vom Kreisausschuss Auskunft darĂŒber erhalten, ob es im Odenwald eine Bestandsanalyse gibt, aus der hervorgeht, welche Defizite bei der Umsetzung der Istanbul Konvention noch bestehen und wie und bis wann diese Defizit behoben werden sollen.

Der Schutz von Frauen und MĂ€dchen vor hĂ€uslicher und sexueller Gewalt sei eine Pflichtaufgabe, die hohe PrioritĂ€t haben mĂŒsse. Dabei sei der gefĂ€hrlichste Ort fĂŒr Frauen nach wie vor ihr Zuhause.

HĂ€usliche Gewalt sei ein riesiges Problem und Frauen, die davon betroffen sind, hĂ€tten ein Recht auf Hilfe. Als erfreulich begrĂŒĂŸt daher die grĂŒne Kreistagsfraktion, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine tragfĂ€hige Finanzierung von FrauenhĂ€usern und Beratungsstellen gemeinsam mit den LĂ€ndern sichergestellt werden solle.

Und im Haushalt des Landes Hessen seien fĂŒr das Jahr 2022 zwei Millionen Euro mehr fĂŒr die UnterstĂŒtzung von FrauenhĂ€usern eingestellt wurden. Es mache eben doch einen Unterschied, ob GrĂŒne an einer Regierung beteiligt seien oder nicht, so abschließend Elisabeth BĂŒhler-Kowarsch.