Nutzung von Solaranlagen auch im Kernstadtbereich möglich machen
Fortschritt und Tradition verbinden: Änderung der GestaltungssatzungMICHELSTADT. - Die Gestaltungssatzung der Stadt Michelstadt für die baulichen Anlagen im historischen Stadtkern von Michelstadt schränkt derzeit die Nutzung von Solaranlagen (bspw. Photovoltaikanlagen) ein.
„Um auch im Kernstadtbereich die Nutzung von Solaranlagen möglich zu machen, muss die Gestaltungssatzung hierfür geändert werden“, erläutert die Fraktionsvorsitzende Sandra Allmann, „für uns geht (technologischer) Fortschritt mit unserer Tradition im Sinne unserer historischen Altstadt Hand in Hand“.
In diesem Zusammenhang möchte die CDU-Fraktion den Magistrat beauftragen, die Gestaltungssatzung entsprechend für eine Nutzung von Solaranlagen anzupassen. Allerdings sollte dies in einem verträglichen Rahmen geschehen und das denkmalgeschützte Stadtbild nicht verändern.
„So sollen die Anträge zur Nutzung von Solaranlagen im Kernstadtbereich sich einer Einzelfallprüfung unterziehen, sodass der Magistrat jederzeit einschreiten kann. Damit sich die Solaranlagen in das historische Stadtbild einfügen, sollen diese zudem vom angrenzenden öffentlichen Verkehrsraum nicht sichtbar sein.
Für uns ist ganz klar, dass der Schutz unserer einzigartigen historischen Altstadt und damit unser Altstadtbild Vorrang haben muss, aber da wo es geht und verträglich ist, sollte man die Möglichkeit schaffen, die Nutzung von Solaranlagen zuzulassen“, so Allmann. „Moderne und Tradition – das geht!“