KOMMENTAR: Die seitherigen Flops abschließend noch getoppt
Die von der Erbacher Bauverwaltung produzierten Flops in der Verantwortung des langjährigen Stadtbaumeisters Martin La Meir sind hinlänglich bekannt.
Fördermittel-Rückforderungen für die Projekte Marktplatzsanierung (650.000 Euro wegen nicht eingehaltener Fördervoraussetzungen), Sanierung des Bahnhofsgeländes (Kosteneinrechnung von Projekt-fremden Maßnahmen), Mehrkosten in Höhe von über 400.000 Euro bei der Sanierung des Elfenbeinmuseums am alten Standort Werner-Borchers-Halle, Nichteinforderung der hälftigen Kosten für ein gemeinsam mit der Nachbarstadt Michelstadt errichtetes Regenwasser-Rückhaltebecken in Höhe von mehr als 250.000 Euro, pflastern u.a. den langjährigen Weg des inzwischen im Ruhestand befindlichen früheren Bauamtsleiters.
Auch das Chaos samt gerichtlicher Etappen-Niederlage wegen städtischer Forderung von Anliegerkosten bei einem Erbacher Unternehmen, nachdem diesem ursprünglich gesetzeswidrig andere Zusagen gemacht worden waren, ist dem ehemaligen Bauamtsleiter anzulasten.
Seine jüngste und wahrscheinlich letzte Fehlleistung im Amt toppt jedoch offenbar alle bisherigen Flops, auch wenn der finanzielle Schaden sich im Vergleich zu den zuvor genannten „Baustellen“ im „unteren“ Bereich bewegt.
Allerdings ist hier neben dem wirtschaftlichen Schaden die illegale Errichtung eines städtischen Bauprojekts ohne behördliche Genehmigung und ohne beantragte Nutzungsänderung in einem bestehenden öffentlichen Gebäude der Erbacher Bauabteilung absolut unwürdig.
Wie will ein städtisches Ordnungsamt, dessen Leitung der ausgeschiedene frühere Bauamtsleiter ebenfalls jahrelang innehatte, Erbacher Bürgerinnen und Bürger zur Einhaltung von Recht und Ordnung bewegen, wenn die Behörde selbst einfachste gesetzliche Vorgaben missachtet?
Der finale Imageschaden, den Martin La Meir kurz vor seinem altersbedingten Ausscheiden der Odenwälder Kreisstadt Erbach mit dem illegal errichteten Projekt Konferenzraum in der Werner-Borchers-Halle noch beschert hat, lässt sich jedenfalls aktuell noch nicht ansatzweise ermessen.
Gefordert ist in dieser Angelegenheit jetzt in jedem Fall das Erbacher Stadtparlament, denn das Budgetrecht liegt ausschließlich bei diesen Mandatsträgern, nicht etwa bei bei der Verwaltung oder deren Entscheidungsgremium Magistrat.
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in erheblichem Umfang bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung, sie sind ohne die notwendigen haushaltsrechtlichen Beschlüsse unzulässig.
Im Übrigen „ist der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben“, gibt der entsprechende Gesetzestext der hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu solchen Aufwendungen und Auszahlungen vor. Und keineswegs sollte man sich darauf verlassen, dass die Eigenschadenversicherung der Stadt den entstandenen finanziellen Schaden übernehmen wird.
Zu eindeutig grob fahrlässig ist das Handeln der verantwortlichen städtischen Bauabteilung unter ihrem früheren Chef, der nach jahrzehntelangem Wirken in dieser Position wissen musste, dass eine Nutzungsänderung eines öffentlichen Gebäudes in Verbindung mit einer baulichen Umgestaltung anzeige- bzw. genehmigungspflichtig ist.
Vor diesem Hintergrund kann und darf es nicht sein, den entstandenen Schaden aus städtischen Mitteln zu bezahlen und damit das städtische Versagen dem Steuerbürger aufzubürden.
Hier muss ohne wenn und aber der Verursacher in die Pflicht genommen werden. Denn die noch vor wenigen Wochen als „unabdingbar“ erklärte Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer in Erbach darf zur Deckung solch gravierender Fehlleistungen in der Stadtverwaltung keine Verwendung finden.