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Konsequentes Handeln in Bildungseinrichtungen

Gesundheitsamt hat bei Infektionen auch Schulen fest im Blick: „Hygieneregeln einhalten“

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Auch in den Schulen des Odenwaldkreises achtet das Gesundheitsamt auf eine genaue Nachverfolgung von Infektionsfällen, um Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen.

„Wir sind sehr aufmerksam, handeln rasch und verhängen für alle Betroffenen eine häusliche Quarantäne“, stellen der für das Gesundheitsamt zuständige Hauptabteilungsleiter Bernhard Hering und der Leiter des Gesundheitsamts, Dr. Ulrich Falk, klar.

In einem ersten Fall wurde das Gesundheitsamt nun tätig und hat sofort die nötigen Maßnahmen eingeleitet. Es handelt sich um eine Schul-Beschäftigte, die in zwei Schulen tätig ist. Dabei konnten alle Kontakte der positiv getesteten Person nachvollzogen und in Quarantäne geschickt werden.

Mit Blick auf Rückfragen an die Kreisverwaltung zu diesem Infektionsfall und die vorgesehene, weitere Öffnung der Schulen für den Unterricht heben Hering und Falk hervor: „Wir können die Besorgnis von Eltern, Lehrern und Schülern verstehen.

Aber an den beiden betroffenen Schulen konnten aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen die Infektionsketten gut nachverfolgt werden.

Dennoch gelten dort wie in allen Schulen die strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften natürlich weiter. An sie müssen sich alle halten, damit der Unterricht in der vorgesehenen Form erteilt werden kann.“

Hering und Falk verweisen dabei besonders auf konsequentes Händewaschen, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern und ein Lüftungskonzept. „Auch die Pausen sollten so organisiert sein, dass die Gruppen sich nicht durchmischen und der Mindestabstand gewahrt wird.“

Der Odenwaldkreis hat als Schulträger alles in seiner Verantwortung Stehende getan und die Schulen beispielsweise mit ausreichend Handseife und Handtüchern versorgt.

Ebenso hat es spezielle Anweisungen für das Reinigungspersonal gegeben. Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes wird empfohlen.

Das Gesundheitsamt steht in engem Austausch mit den Schulleitern. Wer Krankheitssymptome zeigt, darf die Schule nicht betreten. Das gilt für Schüler, Lehrer und Verwaltungskräfte gleichermaßen und auch bei nur milden Symptomen.

Für den Fall, dass nach Einschätzung des Gesundheitsamtes die weitere Verbreitung des Virus eingedämmt werden kann, kann der Schulbetrieb – gegebenenfalls unter konkreten Auflagen – aufrechterhalten werden.

Wenn allerdings die Infektionsketten unklar bleiben und eine ungehinderte Verbreitung des Virus zu befürchten steht, kann das Gesundheitsamt den Schulbetrieb einstellen lassen.