Allgemeine Jugendförderung für Vereine
BEERFELDEN. - Nach den Richtlinien zur Förderung des örtlichen Vereinswesens wird gem. § 2 Ziff. 4 für die allgemeine Jugendförderung jährlich ein Betrag von 6.000 Euro bereitgestellt. Vereine, die eine aktive Jugendarbeit betreiben, werden gebeten eine namentliche Meldung mit Geburtsdatum der jugendlichen Vereinsmitglieder, die bis zum 15. September 2016 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben abzugeben.
Die Liste muss bis spätestens 13. Februar 2017 bei der Stadtverwaltung Beerfelden, Metzkeil 1, Zimmer 8, Frau Petersik, abgegeben werden. Anträge die nach dem 13. Februar 2017 eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Zuschüsse werden nur gewährt, wenn in der Vereinssatzung festgelegt ist, dass bei Auflösung des Vereins das Vereinsvermögen in das Vermögen der Stadt, bzw. an örtliche gemeinnützige Organisationen gegeben wird.