Richter Helmut Schmied im Kübler-Prozess: „Hier geht es zu, wie in einer Spielersitzung der C-Klasse“
Zeugin beklagt, dass eine Presseagentur „besser informiert war als wir“ + + + Auch beim 5. Prozesstag gegen den früheren Odenwälder Landrat Dietrich Kübler offenbarten sich wieder einige Kuriositäten aus dem Erbacher Landratsamt im Zusammenhang mit der Vergabe eines Standortmarketing-Konzepts an die Erbacher Firma LebensformODENWALDKREIS / MICHELSTADT. - Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Michelstadt, Helmut Schmied, skizzierte die Schilderungen der Zeugen über kuriose Vorgänge im Odenwälder Landratsamt unter der Führung des Ex-Landrats Dietrich Kübler (67, ÜWG) zwischendurch trefflich und recht ungehalten: „Hier geht es zu, wie in einer Spielersitzung der C-Klasse.“ Diese Aussage veranlasste allerdings einen Prozessbeobachter zu der Zwischenbemerkung, das sei angesichts der hier offenbarten Vorgänge fast schon eine Beleidigung der C-Klassenspieler.
In der Tat mussten Prozessbeobachter konstatieren, dass Mails oder Tischvorlagen, die von der Kreisverwaltung den Kreisausschussmitgliedern zur Kenntnis gebracht worden sein sollen, entweder an falsche Adressen verschickt, deren Inhalte nicht bekannt oder viel später erst bekannt gemacht wurden (siehe auch FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/details/?tx_ttnews).
Staatsanwältin Brigitte Lehmann wollte sich auf FACT-Anfrage nicht festlegen, ob es zu dem von ihr angekündigten Ermittlungsverfahren gegen einen Zeugen kommt: „Das müssen wir noch sehen“, gab sich die Anklagevertreterin im Prozess gegen den früheren Odenwälder Landrat Dietrich Kübler bedeckt (siehe dazu FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).
Angebliche Tischvorlage ist keinem Zeugen bekannt
Allerdings lief auch beim nunmehr fünften Prozesstag vor dem Amtsgericht Michelstadt alles darauf hinaus, dass Hauptabteilungsleiter Oliver Kumpf bei seinen inzwischen zweifachen Zeugeneinvernahmen entweder die Unwahrheit gesagt hat, oder zumindest heftige Zweifel an seinem Erinnerungsvermögen aufkommen lässt.
Die von ihm mehrfach wiederholte und auch unter Strafandrohung der Staatsanwältin gestellte Aussage zu einer angeblich von ihm den Kreisausschussmitgliedern überlassenen Tischvorlage mit warnendem Inhalt des kreiseigenen Rechtsamtes zur Auftragsvergabe eines Standortmarketingkonzepts an die Erbacher Firma Lebensform GmbH vom 30.01.2012 hat es wohl nie gegeben.
Das zumindest ist das Ergebnis eines Beweisantrages der Kübler-Verteidiger, die am fünften Prozesstag alle elf damaligen Kreisausschussmitglieder in den Zeugenstand berufen hatte. Dabei ging es zunächst um zwei Mails, die von einer Landratsamtsmitarbeiterin am 8. Februar 2012 und damit zwei Tage vor der entscheidenden Vergabesitzung an alle KA-Mitglieder verschickt worden sein sollen.
„Mailinhalt ist mir vertraut, ich weiß nur nicht, ob mir vor oder nach den Sitzungen vorgelegt“
Schon dabei kam es zu höchst überraschenden Aussagen, die den eigentlichen Verteidigungszweck konterkarierten. Die damals angeblich am Vormittag verschickte Mail soll einen Brief der Industrievereinigung Odenwaldkreis mit deutlichen Warnungen und den möglichen Folgen einer Auftragsvergabe an die Lieblingsagentur des damaligen Landrats Dietrich Kübler zum Inhalt gehabt haben. In der am Nachmittag des gleichen Tages nachgeschobenen Mail soll Kübler dann seine dazu konträre Meinung kundgetan haben.
Zumindest die warnende Mail vom Vormittag kannte jedoch kaum ein Adressat, während der weniger gewichtige Inhalt einer dann angeblich nachgeschobenen Mail vom Nachmittag des gleichen Tages zumindest einigen Mitgliedern erinnerlich war.
„Der Mailinhalt ist mir vertraut, ich weiß nur nicht mehr, ob er mir vor oder nach den (Anm. der Redaktion: entscheidungsrelevanten) Sitzungen (Anm. der Redaktion: am 30.1.2012 bzw. 10.02.2012) vorgelegt wurde“, bekannte Michael Gänssle (ÜWG).
Entscheidung auch auf Informationen der Stadtverwaltung Erbach gestützt
Außerdem habe Oliver Kumpf in der Vergabesitzung am 10.02.2012 mitgeteilt, dass die rechtliche Überprüfung der Probleme kein Vergabehindernis ergeben hätte.
Der damalige Landrat Kübler hätte die massiven Bedenken der Industrievereinigung Odenwald (IVO) gegen eine Auftragsvergabe an Lebensform mit persönlichen Problemen des IVO-Vorsitzenden mit dem Lebensform-Geschäftsführer zerstreut.
Auch sei die von der Stadtverwaltung Erbach eingeholte Information (Anmerk. der Redaktion: durch Bürgermeister Harald Buschmann und Stadtbaumeister Martin La Meir erteilt), eine solche Auftragsvergabe könne nach VOF vorgenommen werden, eine zusätzliche Entscheidungshilfe zugunsten des dann an Lebensform erteilten Auftrags gewesen.
„Presseagentur war besser informiert als wir Kreisausschussmitglieder“
Sonja Kredel (CDU) beklagte, dass eine Presseagentur über die Angelegenheit Standortmarketing „besser informiert war als wir Kreisausschussmitglieder“. Sie habe keine Vorabinformationen über die von der IVO verbreiteten Schwierigkeiten bei der Auftragsvergabe erhalten.
Auch von angeblichen Mails aus der CDU-Kreisgeschäftsstelle und dem Landratsamt in dieser Angelegenheit an sie und weitere zwei CDU-Mitstreiter im KA wusste Kredel nichts: „Wir hätten das zumindest in der Fraktion besprochen“, sagte sie. Ihr seien außerdem grundsätzlich alle Unterlagen per Post zugegangen, nicht via Mail.
Bestätigen konnte die frühere KA-Abgeordnete, dass Dietrich Kübler in der KA-Sitzung vom 26.08.2013 in Reichelsheim die Antwort, wie von Christa Weyrauch aufgezeichnet (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews) gegeben habe.
„Absolut sicher“ kein Gutachten als Tischvorlage erhalten zu haben
Über ein Rechtsamtsgutachten als Tischvorlage zur Sitzung am 30.01.2012 wisse sie nichts, sagte Sonja Kredel und ging damit einig mit Brigitte Heckmann, die „absolut sicher“ war, ein solches Gutachten nicht als Tischvorlage erhalten zu haben.
Der Hauptabteilungsleiter habe in den betreffenden Sitzungen jeweils mündlich vorgetragen, die Ausschreibungsfristen seien bezüglich des Lebensform-Angebotes eingehalten, und damit die rechtlichen Bedenken ausgeräumt worden.
Auch Heckmann bestätigte, dass der damalige Landrat Kübler die von der IVO vorgetragenen rechtlichen Vergabehindernisse mit einem Zerwürfnis des IVO-Vorsitzenden mit dem Lebensform-Geschäftsführer bagatellisiert habe.
Die Zeugin konnte sich auch nicht an die angeblich an sie verschickten Mails erinnern, zumal sie keine eigene Mailadresse unterhielt, sondern lediglich über ihre Dienstmail erreichbar gewesen wäre.
Dr. Reuter legt aufklärende Mail des Hauptabteilungsleiters vor
Nur in einer der damals maßgeblichen Vergabe-Sitzungen, am 30.01.2012, anwesend, war Dr. Michael Reuter (SPD) und berichtete, dass auf seine Veranlassung hin eine rechtliche Prüfung des Vergabe-Sachverhalts für die folgende Sitzung am 10.02.2012 beim Kreisrechtsamt beauftragt wurde. An dieser Sitzung habe er dann jedoch aufgrund anderer Terminverpflichtungen nicht teilnehmen können.
„Hätten wir am 30.01.2012 schon ein Rechtsamtsgutachten als Tischvorlage gehabt, wäre das Rechtsamt ja schon eingeschaltet, und die Beauftragung nicht erneut nötig gewesen“, folgerte Dr. Reuter. Auf die Zwischenfrage des Vorsitzenden Richters Helmut Schmied („Heißt das im Umkehrschluss, dass das Sitzungsprotokoll nicht stimmt?) gab sich der Jurist Reuter bedeckt.
Von den beiden Mails habe er nur die am Nachmittag an ihn über sein damaliges Wiesbadener Büro eingegangene Nachricht erhalten, sagte der frühere Landtagsabgeordnete.
Aus seinen Unterlagen hatte Reuter dann noch eine bisher nicht bekannte und brisante Mail des Hauptabteilungsleiters vom 16.01.2014 in Papierversion mitgebracht. Erst zu diesem Zeitpunkt, und damit zwei Jahre nach der Abstimmung über die Auftragsvergabe, hatte der Hauptabteilungsleiter alle vier Rechtsgutachten den KA-Mitgliedern zugesandt.
Nur das strittige Vergabeverfahren in Erinnerung
Auch Michael Reuter bestätigte eine Diskussion in der KA-Sitzung vom 26.08.2013 über die ursprünglich nicht vorgelegten Rechtsgutachten, ohne allerdings den genauen Wortlaut zu erinnern.
Über mündlich vorgetragene Bedenken durch Hauptabteilungsleiter Oliver Kumpf berichtete auch Detlef Blitz (SPD). Er war es auch, der beide Mails vom 8.02.2012 angeblich gelesen hatte.
Nach seiner Erinnerung sei es dabei nur um das strittige Vergabeverfahren nach VOL oder VOF gegangen. Andere Vergabehindernisse waren dem Zeugen nicht erinnerlich. Für den weiteren Ablauf brachte er eine partielle und damit völlig einseitige Version ins Spiel: Deshalb habe der KA die Verwaltung am 30.01.2012 beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Aufhebung des Vergabeverfahrens möglich sei (Anmerk. der Redaktion: Dies war einer von mehreren Punkten der rechtlichen Überprüfung).
VPS-Media-Geschäftsführer habe Kooperation mit Lebensform abgelehnt
Ansonsten konnte sich Detlef Blitz nicht erinnern, wer was zu den einzelnen Punkten gesagt habe. Präsent war ihm allerdings, dass der KA auf seinen Vorschlag in der Vergabesitzung vom 10.02.2012 den Geschäftsführer der VPS-Media, Andreas Schech, nach dessen Konzept-Präsentation noch einmal in den Sitzungssaal gebeten habe, und ihn nach einer möglichen Kooperation seines Unternehmens mit der Lebensform GmbH bei der Realisierung des Standortmarketing-Konzepts befragt habe. Diesen Vorschlag habe Schech jedoch abgelehnt.
In der finalen Vergabesitzung habe der Hauptabteilungsleiter geäußert, bei einer Vergabe nach VOF gebe es keine Probleme. Details aus dem Rechtsamts-Gutachten vom 9.02.2012 habe er nie gehört, denn „in der KA-Sitzung am 26.08.2013 war ich nicht anwesend“, sagte Detlef Blitz abschließend.
„Ich habe keine solche Schreiben vor der Abstimmung über die Vergabe gekannt“
Monika Schmauß (ÜWG) war nur in der finalen Vergabesitzung des KA anwesend, konnte sich hauptsächlich an die Konzept-Präsentation der VPS-Media erinnern, und wusste nichts von einem Gutachten des Rechtsamtes.
Erinnerlich war ihr der Kooperations-Vorschlag von Detlef Blitz, „der neben mir saß“. Die Frage der Staatsanwältin, ob denn Andreas Schech noch einmal in den Sitzungssaal hereingerufen worden sei, konnte Monika Schmauß aufgrund mangelnder Erinnerung nicht beantworten.
Ein Rechtsamts-Gutachten als Tischvorlage in der Sitzung vom 30.01.2012 war auch Anni Resch (CDU) nicht bekannt. Auch die von der Kübler-Verteidigung unter Beweisantrag gestellten Mails vom 8.02.2012 hatte Resch „nicht gelesen“. Ebenso wenig sei ihr eine Mail der CDU-Kreisgeschäftsstelle vom 5.12.2011 bekannt: „Ich habe keine solche Schreiben vor der Abstimmung über die Vergabe gekannt.“
Ex-Landrat ging davon aus „das Beste für den Odenwaldkreis gemacht zu haben“
Unstimmigkeiten hätten zwar im Raum gestanden, die geklärt werden sollten, Hauptabteilungsleiter Kumpf habe in den entscheidenden Sitzungen allerdings gesagt, das lasse sich klären, egal wie der KA entscheide. Auch der damalige Landrat Kübler hätte diese Aussage gestützt und gesagt, das ließe sich durch das Rechtsamt klären.
Inhalte zweier Rechtsamtsgutachten seien ihr jedoch erstmals im Verlauf einer KA-Sitzung deutlich nach der Auftragsvergabe im August 2013 bekannt geworden, als diese den KA-Mitgliedern ausgehändigt wurden. Dabei sei der Ex-Landrat auch persönlich auf diese Vorgänge angesprochen worden und habe geäußert, er gehe davon aus „das Beste für den Odenwaldkreis gemacht zu haben“.
„Mündliche Unterrichtung über die Inhalte der Gutachten eine Legendenbildung“
„Es kann sein, dass ich die Mails erhalten habe“, sagte Christa Weyrauch (GRÜNE), auch wenn ihr der Inhalt dieser Mails nicht bekannt sei. Diesen Tatbestand bezeichnete die Juristin vorsichtig umschreibend als „seltsam“. Dies besonders vor dem Hintergrund, dass sie „normalerweise keine Mails bestätige“, in diesem Falle angeblich aber bestätigt habe. „Ich weiß auch nicht, was das für einen Sinn macht?“, fragte sie rein rhetorisch.
Eine Tischvorlage vom 30.01.2012 habe sie definitiv nicht erhalten. Sowohl Dietrich Kübler als auch Oliver Kumpf hätten in der finalen Vergabesitzung die rechtlichen Bedenken der IVO zu einer Auftragsvergabe an Lebensform zerstreut und behauptet, es sei alles in Ordnung. Auch Weyrauch sagte, der Ex-Landrat habe das IVO-Veto ausschließlich dem persönlichen Zerwürfnis zwischen dem IVO-Vorsitzenden und dem Lebensform-Geschäftsführer zugeordnet.
Von allen vier existenten Gutachten des Kreisrechtsamtes habe sie erst achtzehn Monate nach der Auftragsvergabe im August 2013 Kenntnis erlangt. Die angebliche mündliche Unterrichtung über die Inhalte dieser Gutachten durch den Hauptabteilungsleiter bezeichnete Christa Weyrauch als „Legendenbildung“.
Seltsame Veränderung in der Mail-Adresse
Auch Michael Vetter (SPD) kannte den Inhalt der damals angeblich verschickten Mails nicht und zeigte sich äußerst verwundert, dass im Verteiler der an ihn verschickten Mails seine alte Mailadresse mit dem Kürzel „gz“ anstatt wie in seiner damals schon bekannten neuen Adresse „pz“ angegeben gewesen sein soll.
„Ich glaube nicht, dass ich die Mail vom 5.12.2011 aus der CDU-Geschäftsstelle erhalten habe“, sagte Wolfgang Grantl (CDU). Er könne sich auch nicht daran erinnern, die unter Beweisantrag gestellten Mails aus dem Landratsamt erhalten zu haben.
„Heute ist Brisanz drin, wären mir die Inhalte der Rechtsamts-Gutachten damals bekannt gewesen, hätte ich mich nicht für eine solche Auftragsvergabe entschieden“, bekräftigte er seine Unkenntnis von existierenden Gutachten des Kreisrechtsamtes. „Ich habe mich nur deshalb für eine Vergabe an Lebensform entschieden, weil uns signalisiert wurde, es sei alles in Ordnung.“
Wolfgang Grantl: „Das liest sich sehr schön, ich kann es nicht bestätigen“
Den KA-Mitgliedern sei stets versichert worden, die von der IVO vorgetragenen rechtlichen Bedenken zur Auftragsvergabe an Lebensform seien ausgeräumt. „Wir waren dann sauer, wegen der uns nicht bekannten Inhalte der viel später vorgelegten Schreiben des Rechtsamtes“, sagte der Erbacher Unternehmer und bezog sich dabei auf die Sitzung vom 26.08.2013, als zwei der vier Gutachten schriftlich vorgelegt wurden.
Alle vier Rechtsamtsgutachten seien ihm dann erst am 16. Januar 2014 und damit knapp zwei Jahre nach der Auftragsvergabe per Mail zugegangen. „Das liest sich sehr schön, ich kann es nicht bestätigen“, sagte Wolfgang Grantl auf Vorhalt des Richters, ausweislich des Protokolls habe ein Gutachten als Tischvorlage am 30.01.2012 vorgelegen.
Oliver Grobeis aufbrausend: „Wollt ihr mich verarschen?“
„Der Inhalt der Mails ist mir nicht bekannt, ich gehe aber davon aus, dass ich sie bekommen habe“, denn er habe den Eingang ja angeblich bestätigt, sagte der Erste Kreisbeigeordnete Oliver Grobeis (SPD). Weder am 30.01.2012 noch am 10.02.2012 habe er Rechtsamtsgutachten zur Auftragsvergabe als Tischvorlagen erhalten.
Am 30.01. seien unter seiner Sitzungsleitung Bedenken vorgetragen worden, die bis zum 10.02. durch das Rechtsamt ausgeräumt werden sollten. Der Hauptabteilungsleiter habe darüber am 10.02.2012 berichtet, die Bedenken seien ausgeräumt. Diese Vorgehensweise sei ein durchaus normaler Vorgang im Kreisausschuss und werde oft so gehandhabt.
Auch Grobeis erklärte übereinstimmend mit zuvor gehörten Zeugen, der damalige Landrat Kübler habe die IVO-Vorbehalte gegen die Auftragsvergabe an Lebensform auch mit dem Zerwürfnis zwischen IVO-Vorsitzendem und Lebensform-Geschäftsführer zerstreut.
„Als ich viel später von den eigentlichen Inhalten der Rechtsamts-Gutachten erfuhr, bin ich aufbrausend ins Büro gekommen, und habe Dietrich Kübler und Oliver Kumpf mit deutlichen Worten angemacht: „Wollt ihr mich verarschen?“