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Odenwälder Kreistag stellt sich hinter Landwirte

Mehrheit fĂĽr Resolution gegen Ă„nderung bei Ausgleichzulage

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Der Kreistag fordert die Landesregierung auf, Änderungen bei der Berechnung von Ausgleichszulagen für Landwirte zurückzunehmen, so dass jene Zahlungen im bisher üblichen Umfang geleistet werden können und Odenwälder Betrieben keine Nachteile entstehen.

Dem von der ÜWG-Fraktion eingebrachten Resolutionstext haben sich bis auf die Grünen-Fraktion alle Fraktionen angeschlossen. Die Grünen führen an, dass die Ausgleichszulage nach Vorgaben der Europäischen Union (EU) berechnet werde und die Landesregierung hier letztlich keinen Spielraum habe.

Die EU hatte jene Gebiete, die in den Genuss einer Ausgleichszulage kommen, neu definiert. Das hat zur Folge, dass im Odenwaldkreis 31 Gemarkungen zu der künftig nicht mehr geförderte „Gebietskulisse“ gehören, was schätzungsweise zu Fördermittelausfällen in Höhe von 350.000 Euro führt.

Der Kreistag erklärt sich in seiner Resolution „mit den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben und Schäfern solidarisch“ und fordert von der Landesregierung, „die Veränderung der Gebietskulisse zurückzunehmen“.

Falls das nicht möglich sei, solle für die betroffenen Gemarkungen ein Ausgleich nach einer weiteren, mit dem EU-Recht konformen Förderkategorie geschaffen werden.

Die Grünen plädierten hingegen dafür, die Landesregierung und das Umweltministerium darin zu unterstützen, in diesem und im nächsten Jahr, in denen die Betriebe weniger Geld über die Ausgleichszulage bekommen könnten, neue Kriterien und Kriterien-Kombinationen zu entwickeln und damit einen Ausgleich für die Odenwälder Betriebe zu schaffen.

Die Resolution gegen die Ă„nderung der Gebietskulisse im Rahmen der Ausgleichszulage (AGZ) im Wortlaut:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2019 folgende Resolution verabschiedet: Ziel der Förderung über die Ausgleichszulage ist die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung in aus erheblich naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten.

Grundlage der Förderung ist eine sogenannte Gebietskulisse. Im Jahr 2018 wurden aus diesem Fördertopf insgesamt 0,77 Millionen Euro für insgesamt 487 Betriebe im Odenwaldkreis ausgezahlt.

Aufgrund einer Beanstandung des EU-Rechnungshofes mussten die EU-weit ca. 150 unterschiedlichen Abgrenzungsparameter vereinheitlicht werden.

In einer zweiten Stufe wurden nach 9 möglichen Kriterien die Gebiete ermittelt, in denen durch investive Maßnahmen oder wirtschaftliche Tätigkeiten die natürliche Benachteiligung überwunden wurde, das sogenannte Finetuning.

In Folge dieser Neuabgrenzung verliert der Odenwaldkreis 31 Gemarkungen aus der Gebietskulisse, die bisher in den Genuss der Fördermittel aus dem AGZ Fond kamen.

Objektiv verlieren aber die landwirtschaftlichen Betriebe, die hier im Odenwald mit hängigen Böden und schlechteren klimatischen Bedingungen wirtschaften, einen Teil ihres Einkommens.Im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist zu lesen:

- Die Landwirtschaft in Hessen verdient unsere größte Wertschätzung...

- Die mittelständische, familienbetriebene bäuerliche Landwirtschaft verdient dabei unsere besondere Unterstützung...

- Wir wollen den Berufsstand stärken und zur gesellschaftlichen Akzeptanz und Anerken-nung der Arbeit der Bäuerinnen und Bauern beitragen...

- Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wollen wir fortentwickeln und die europäischen Öffnungsklauseln nutzen, um eine für Hessen sachgerechte Lösung zu implementieren.

Von dieser „sachgerechten Lösung“ sind im Odenwaldkreis etwa 185 Betriebe mit 3.000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche betroffen. Da der Fördertopf aufgrund nicht abgerufener Fördermittel jährlich variieren kann und die Flächen im Detail dem Betriebssitz und nicht den Gemarkungen zugeordnet sind, lässt sich der Förderverlust im Moment noch nicht exakt beziffern.

Die zuständige Fachabteilung beim Landrat des Odenwaldkreises geht jedoch von Fördermittelausfällen in Höhe von rund 350.000 Euro aus.

Die Fraktionen im Odenwälder Kreistag erklären sich mit den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben und Schäfern solidarisch und fordern von der Landesregierung die Veränderung der Gebietskulisse zurückzunehmen.

Sollte dieser Schritt nicht möglich sein, fordert der Kreistag, dass ein Ausgleich für die betroffenen Gemarkungen - aufgrund der lt. EU-Recht zulässigen zusätzlichen Gebietskategorie „Gebiete mit spezifischen Benachteiligungen“ - geschaffen wird.

So könnte der im Vergleich ungerechte Einkommensverlust ausgeglichen werden und die Forderung im Koalitionsvertrag nach Stärkung des ländlichen Raumes einen sichtbaren Ausdruck erhalten.