Besuchsregelung für das Kreiskrankenhaus Erbach
ODENWALDKREIS / ERBACH. - Auch für das Kreiskrankenhaus Erbach gilt aufgrund der Änderung der 2. Verordnung zur Bekämpung des Coronavirus die für hessische Krankenhäuser festgelegte Regelung für Besuche:
Patienten dürfen innerhalb der ersten sechs Tage ihres Aufenthaltes bis zu zwei Besuche und ab dem siebten Tag des Aufenthalts täglich Besuche von jeweils bis zu zwei Personen empfangen.
Die Besuchszeiten für das Kreiskrankenhaus Erbach sind täglich von 15:00 bis 17:00 Uhr, die Besuchsdauer ist grundsätzlich auf eine Stunde begrenzt.
Personen mit Atemwegserkrankungen ist es weiterhin nicht gestattet, das Krankenhaus zu betreten.
Die Regelung steht unter dem Vorbehalt und der Voraussetzung, dass im Kreiskrankenhaus keine COVID-19-positiven Patienten liegen. Sobald dies der Fall ist, muss die Besuchsregelung wieder eingeschränkt werden.
Die Klinik bittet Besucher, sich vor dem Besuch über die aktuell geltenden Besuchsregelungen über die Homepage www.GZ-Odw.de oder telefonisch zu informieren.
Zur Umsetzung der neuen Regelung und zum Schutz von Mitpatienten und Mitarbeitern erfolgt am Eingang des Krankenhauses eine Zugangskontrolle. Dort werden Name, Anschrift, Telefonnummer und Besuchszeit jedes Besuchers erfasst, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können.
Die Klinik fordert die Besucher auf, möglichst das Formular zur Erfassung der Besucher vor dem Krankenhausbesuch ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Es ist auf der Homepage www.GZ-Odw.de abrufbar.
Nach wie vor gelten die Hygieneregelung und der Mindestabstand von 1,50 m zur besuchten Person. Ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz muss während des gesamten Besuches im Krankenhaus getragen werden.
Die Klinik weist darauf hin, dass im Interesse der Besucher und Mitpatienten trotz der neuen Besuchsregelung die Besuche auf ein Mindestmaß reduziert oder möglichst ganz auf Besuche verzichtet werden sollte.